Hi there,
Doch, sollte man. Es handelt sich hier, um mal auf Descartes anzuspielen, um einen methodischen Zweifel.
Auch ein methodischer Zweifel, was für Dich offenbar ein Synonym für berechtigter Zweifel ist, rechtfertigt imho keine Hysterie.
Schlechte JavaScript-Verwendung schlägt nicht nur bei der vermeintlichen 2%-Gruppe durch, sondern kann zu schlimmen Design-Entscheidungen führen, von schlecht wartbarem Code bis zu kompletter Unzugänglichkeit für Suchmaschinen und bestimmte Lesarten.
Ja. Aber der OP hat nichts davon geschrieben, daß es schlecht geschrieben ist, sondern nur, daß es in Javascript geschrieben ist. Ich rede hier nicht Javascript das Wort, ich finde lediglich eine etwas differenziertere Betrachtungsweise angemessen.
Sollten es doppelt soviele sein, sollte man sich genau dieselben Sorgen machen.
Ich mach mir keine Sorgen, meine Seiten funktionieren alle ohne Javascript.
Was aber diesen Fall angeht: Sicherlich ist das Argument, dass (angenommen) 2 Prozent der Besucher vor den Kopf gestoßen werden, kein schlagendes Argument für eine Minderung. Da bin ich deiner Meinung. Ich will nur sagen, dass diese Argumentationsweise sowieso unpassend ist und der Sache nicht gerecht wird.
Einen anderen Grund wirst Du vor Gericht aber nicht finden, denn das einzige, was Du dort monieren könntest wäre ein wirtschaftlicher Schaden. Dem Richter ist die reine Lehre der Webseitenerstellung aber sowas von egal...
++