Hellihello Cybaer,
Frankx: "Du darfst 'Dinge', die dem Urheberrecht unterliegen (und auch dem Copyright) nicht veröffentlichen und auch nicht kopieren. Kopien u.U. für dich privat als Backup sind erlaubt."
...
(es gibt übrigens auch Werke, die dürfen *weder* privat, *noch* als Backup kopiert werden - insofern ist frankx' Aussage schon deswegen nicht nur partiell falsch/irreführend, sondern prinzipiell schlichtweg falsch).
Naja, das möcht ich mal nicht auf mir sitzen lassen. Ich sehe es eher so, dass die Aussage zu 99% richtig ist, mindestens.
Dass Recht, mir (u.U nur eine) private Kopie (dass der Rechtsbegriff Backup sich u.U. nicht mit dem funktionalen deckt ist ja erläutert) eines (/r gekauften Kopie) eines Werkes zu machen, damit ich nicht den Verlust selbigens (/r) erleide, ist nur schwer angreifbar und auch strafrechtlich vermutlich garnicht relevant. Egal, was für ein Werk es ist. Ich spreche nicht von Nutzung (im Sinne von benutzen, gebrauchen, also doppelNutzung) ein sog. "Backup" erüllt ja auch einen Nutzen), schon garnicht von Weitergabe! Ist Dir ein Fall bekannt, wo eine solche Kopie aus Sicherungsgründen von Software, Film, Musik, Literatur etc. bestraft wurde? Wenn nicht, s.o..
Gruß, frankx