Hi,
Dass Recht, mir (u.U nur eine) private Kopie [...] eines (/r gekauften Kopie) eines Werkes zu machen, damit ich nicht den Verlust selbigens (/r) erleide, ist nur schwer angreifbar
Stimmt. Es ist nämlich schlichtweg nicht existent! :-)
Prinzip: Du darfst überhaupt *nichts* kopieren, sofern Du vom Rechteinhaber nicht die explizite Erlaubnis hast, denn das Urheberrecht ist ein *absolutes* Recht! Jedes absolute Recht unterliegt aber sozialen Schranken (der gesellschaftliche Preis für seine Absolutheit - s. auch: "Eigentum verpflichtet").
Diese (vom Gesetzgeber festzulegenden und festgelegten) Schranken bestimmen die Ausnahmen vom absolutem Recht. Eine dieser Schranken ist, daß es bei einigen (eher wenigen) und zudem technisch ungeschützten Werksarten erlaubt ist, für den "Gebrauch im privaten Umfeld" Kopien anzufertigen. Du hast kein Recht auf eine Kopie - außer bei Software. Bei Software ist die Schranke nicht die Privatkopie (die ja auch jenseits der Software, siehe Kopierschutzdebatte der "Un-CDs", durchaus auch verboten sein kann, obwohl sie bei anderen Werken der gleichen Gattung erlaubt ist), sondern die Backupkopie. Die Backupkopie ist nicht nur erlaubt, sie darf sogar explizit nicht (vom Rechteinhaber) verboten werden (wenn er das doch tut, bzw. er die Software technisch schützt, darf man trotzdem kopieren - ggf. sogar indem man die Software "knackt" oder z.B. ein spezielles "Kopiertool" verwendet) .
Egal, was für ein Werk es ist.
Du irrst - und zwar gewaltig!. Notenblätter darfst Du z.B. gar nicht kopieren. Landkarten auch nicht. Bücher nur auszugsweise bzw. zum Zwecke der Archivierung, solange Du das Original hast (als Privatkopie erst, nachdem es ein paar Jahre nicht mehr lieferbar ist).
Musik und Videos sind eher die Ausnahmen. Sie dürfen (sofern nicht kopiergeschützt), zur Gänze privat kopiert werden. Und dabei spielt es keine Rolle, ob die Kopie von einem Original oder bereits von einer Kopie gemacht wird. Egal, ob Du nur eine für deinen Tresor machst, oder eine für dich *plus* eine für deine Mutter *plus* eine für deine Freundin - und das Original dann auf eBay verkaufst. Jede darf von ihrer Kopie wieder Kopien machen - alle dürfen sie (auch zeitgleich) nutzen oder verschenken.
Ich spreche nicht von Nutzung (im Sinne von benutzen, gebrauchen, also doppelNutzung)
Ich auch nicht.
Und BTW: Eine Software-Sicherungskopie ist *keineswegs* gleichbedeutend mit "identische Kopie des Originals"! Wer also jetzt meint, sein neues PC-Spiel wg. des Kopierschutzes knacken zu dürfen, der liegt erstmal falsch.
Gruß, Cybaer
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