Nabend,
Betreff : Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials aus dem WWW (z.B. Bilder, Texte, usw), für das keine Genehmigung zur Veröffentlichung und Verbreitung eingeholt und erteilt wurde.
Frage: Macht es da strafrechtlich eigentlich einen Unterschied, ob ich
A: das Material über eine index.htm veröffentliche und präsentiere, also als "normale" Website, oder
B: das Material mittels .htaccess als Ordner und/oder Dateien anbiete (das Ganze also wie eine Datenbank reinstelle in der dann jeder nach Lust und Laune stöbern kann) ?
Meiner Ansicht nach nicht. Allerdings solltest du, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten, einen versierten Anwalt konsultieren. Hier können höchstens Meinungen geäußert werden.
Schließlich kann sich ja jeder das Zeugs auch via Google raussaugen ...
Davon wird's auch nicht legaler.
Ps: Es gibt keine dummen Fragen ! :-)
Solche Angst vor Haue? ;o)
File Griese,
Stonie
Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.