Moin!
Ist der in der GKV? Dann sei gewarnt, dass dein Fast-Mann dann andauernd mehr verdienen muß, als du. Ansonsten würden eure Kinder nämlich bei dir versichert werden müssen - und wenn du dann nicht in der GKV bist, sondern privat versichert, dann mußt du deine Kinder auch privat versichern.´
Was??? Das ist mir neu! Wahhh!
Ich bin davon ausgegangen, dass mein Mann weniger verdienen kann und die Kinder trotzdem bei ihm versichert sein können.
SGB V, §10, Absatz 3:
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/BJNR024820988BJNE009213308.html
Das Mitglied (der GKV) ist dein Mann. Der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds bist du. Wenn dein Einkommen höher ist als das deines Mannes, und du nicht Mitglied der GKV bist, sind deine Kinder nicht familienversichert in der GKV. Das gilt (wegen der Zwölftelgrenze) nicht für "geringerverdienende" Selbständige.
- Sven Rautenberg
My sssignature, my preciousssss!