Tag Sven.
Das gilt (wegen der Zwölftelgrenze) nicht für "geringerverdienende" Selbständige.
Da darf ich doch noch den Betrag einwerfen: 3.937,50 EUR (siehe Nachricht vom 02.01.2006). Gesucht ist dabei der steuerliche Gewinn ohne besondere Veränderungen. Die meisten Kassen, mit denen ich bisher in diesem Zusammenhang zu tun hatte, gaben sich 1 mal im Jahr mit einem entsprechenden Nachweis (zumeist Steuerbescheid) zufrieden.
Siechfred