Hallo,
[...] dass das nicht wieder vorkommen wird.
Wieso rätst Du hier zu ggf. teuren Einlassungen?
Wenn nicht geklärt ist, woher das Bild stammt, dann sollte man eher um Nachweis der Urherber- und Nutzungsrechte bitten. Es könnte schließlich auch noch ein Betrugsversuch der anderen Seite vorliegen...
Das man die Seite bis zur Klärung trotzdem vom Netz nimmt, kann man auch erwähnen. Das geschieht natürlich nur unter dem Vorbehalt des Regresses.
LG
Chris