frankx: Klage: Bildrechte bei Content Management System

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Hallo Chris,

[...] dass das nicht wieder vorkommen wird.

Wieso rätst Du hier zu ggf. teuren Einlassungen?

Wenn nicht geklärt ist, woher das Bild stammt, dann sollte man eher um Nachweis der Urherber- und Nutzungsrechte bitten. Es könnte schließlich auch noch ein Betrugsversuch der anderen Seite vorliegen...

Also ich meinte:

"der Abmahnung an sich aber sollte entsprochen werden, sprich 1. sofort den Inhalt vom Netz und 2. u.U. eine Variation der Vorlage zurücksenden, dass das nicht wieder vorkommen wird. Denn sonst droht eine teure einstweilige Verfügung."

Bei mir war es so, dass die Beantragung einer einstweiligen Verfügung binnen 14 Tagen angedroht wurde. Via http://www.abmahnwelle.de erhielt ich den Hinweis, in jedem Fall die Unterlassungserklärung in leicht variierter Form dem RA zukommen zu lassen. Wenn nicht, wird eine einstweilige Verfügung bewirkt und das wird dann definitiv teuer und zwar nicht zu knapp! Diese Ansicht vertritt ja auch ein weiterer Beitrag hier.

Gruß, Frankx