Klage: Bildrechte bei Content Management System
j.s.
- recht
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Hallo und guten Morgen,
ich habe für meinen Kunden ein CMS System entwickelt, das er selbst befüllt. Die Webseitenstruktur wurde von mir erstellt. Die ersten Texte und Bilder kamen vom Kunden. Diese wurden von mir (in seinem Auftrag) eingepflegt. danach hat der Kunde die Seite übernommen und plegt jetzt selbst Bilder und Texte ein.
So jetzt hat mein Kunde folgendes Problem: Für ein hochgeladenes Bild wurden keine Bildrechte eingeholt. Eine Klage mit 1500 EUR wurde über einen Rechtsanwalt an ihn gerichtet. Der Kunde meint ich habe das Bild hochgeladen. Allerdings kann ich mich nicht dran erinnen das getan zu haben, und falls es so war, dann in seinem Auftrag und nicht aus eigenem Interesse.
Kann ich haftbar gemacht werden? Wo kann ich mich abgrenzen und absichern. Über ein CMS kann der Kunde eigentlich alles hochladen, nur will ich dafür nicht haftbar gemacht werden.
Für was hafte ich denn? Was sollte in den AGBs drinstehen?! Was haltet ihr davon?
j.S.
<yoeto>
Die ersten Texte und Bilder kamen vom Kunden. Diese wurden von mir (in seinem Auftrag) eingepflegt. danach hat der Kunde die Seite übernommen und plegt jetzt selbst Bilder und Texte ein.
Der Kunde meint ich habe das Bild hochgeladen.
Deiner Beschreibung nach stammen alle Bilder, egal wer sie hochgeladen hat, vom Kunden. Dich trifft also nur insofern eine Schuld, als dass du als Webdesigner immer wachsam sein solltest, was Rechte angeht.
</yoeto>
wer haftet laut impressum für die inhalte der website? der betreiber. klagen werden also nur den betreiber der website erreichen, nicht eine technische instanz - welche auch immer. solltest du geschütztes bildmaterial verwendet haben, wäre dies der gegenstand eines rechtsstreites zwischen deinem kunden und dir.
Moin,
So jetzt hat mein Kunde folgendes Problem: Für ein hochgeladenes Bild wurden keine Bildrechte eingeholt. Eine Klage mit 1500 EUR wurde über einen Rechtsanwalt an ihn gerichtet.
Klage oder Abmahnung oder aber etwa nur eine Zahlungsauffordrung?
se.
Kann ich haftbar gemacht werden? Wo kann ich mich abgrenzen und absichern. Über ein CMS kann der Kunde eigentlich alles hochladen, nur will ich dafür nicht haftbar gemacht werden.
Für was hafte ich denn?
Keine Ahnug, was steht denn in Deinem Vertrag?
Die grundsätzliche Frage ist doch in wie weit du zur Beratung verpflichtet wärst!
Meine AGB für solche Fälle sagen eindeutig aus, dass ich dafür nicht haften würde.
Das Risiko der Rechtlichen Zulässigkeit.... wird vom Kunden getragen.
Das gilt insbesondere für den Fall das ..... gegen Werberecht, Urherberrecht etc... verstoßen wird.
...
Zum Thema wofür ich alles nicht hafte steht in meinen AGB ein ganzer Abschnitt.
Nebenbei, ich weise meine Kunden explizit auf die rechtliche Problematik hin und empfehle einen RA meines Vertrauens um größere Konflikte bereits im Vorfeld aus dem Weg zu räumen.
TomIRL
P.S. Zum Glück muß ich nicht in der Branche meine Geld verdienen, alles nur nebenher was so abfällt.
Hallo auch,
im Sinne der Kundenfreunlichkeit, der vermutlich nicht aktuell über einen RA verfügt (sonst hieße es nicht diffus "Klage" und würdest Du von dessen RA hören und nicht direkt) könntest Du aus freien Stücken an der Klärung des Sachverhaltes mitwirken:
Wie schon erwähnt, ist es vermutlich eine Abmahnung, die 1. horrende Anwaltskosten enthält und 2. Gebühren für die bereits erfolgte Nutzung erhebt. Beides ist zu überprüfen, der Abmahnung an sich aber sollte entsprochen werden, sprich 1. sofort den Inhalt vom Netz und 2. u.U. eine Variation der Vorlage zurücksenden, dass das nicht wieder vorkommen wird. Denn sonst droht eine teure einstweilige Verfügung.
Der Rest, Anwaltskosten und Gebühren, kann dannach geklärt werden. Dabei ist 1. zu erwägen, die Anwaltskosten nicht zu zahlen mit der Begründung, das Einschalte eines Anwaltes wäre nicht nötig gewesen (die hätten ja auch erstmal ne Mail schicken können), oder aber ihr habt es mit Material zu tun von einer größeren Firma, die nicht nur Euch sondern auch andere mit Sammelklagen überhäuft.
Auch die nachträgliche Gebühren unterliegen vermutlich einer Art billigem Ermessen sind aber auch Diskussionsfähig.
Seinerzeit hat mir mal der Kontakt zu http://www.abmahnwelle.de/ sehr geholfen, leider ist das Forum dort aus rechtlichen Gründen nicht mehr online.
Dass Du hier rechtlich zu einer Verantwortung gezogen werden könntest (wenn dann nur wie schon im anderen Beitrag erwähnt im Verhältnis Kunde-Dir), halte ich auch für recht fragwürdig. Das müssten die ja dann erstmal mit einer Klage gegen Dich begründen. Denn verantworltlich ist, wer im Impressum steht.
Gruß, frankx
Hallo,
[...] dass das nicht wieder vorkommen wird.
Wieso rätst Du hier zu ggf. teuren Einlassungen?
Wenn nicht geklärt ist, woher das Bild stammt, dann sollte man eher um Nachweis der Urherber- und Nutzungsrechte bitten. Es könnte schließlich auch noch ein Betrugsversuch der anderen Seite vorliegen...
Das man die Seite bis zur Klärung trotzdem vom Netz nimmt, kann man auch erwähnen. Das geschieht natürlich nur unter dem Vorbehalt des Regresses.
LG
Chris
Hallo Chris,
[...] dass das nicht wieder vorkommen wird.
Wieso rätst Du hier zu ggf. teuren Einlassungen?
Wenn nicht geklärt ist, woher das Bild stammt, dann sollte man eher um Nachweis der Urherber- und Nutzungsrechte bitten. Es könnte schließlich auch noch ein Betrugsversuch der anderen Seite vorliegen...
Also ich meinte:
"der Abmahnung an sich aber sollte entsprochen werden, sprich 1. sofort den Inhalt vom Netz und 2. u.U. eine Variation der Vorlage zurücksenden, dass das nicht wieder vorkommen wird. Denn sonst droht eine teure einstweilige Verfügung."
Bei mir war es so, dass die Beantragung einer einstweiligen Verfügung binnen 14 Tagen angedroht wurde. Via http://www.abmahnwelle.de erhielt ich den Hinweis, in jedem Fall die Unterlassungserklärung in leicht variierter Form dem RA zukommen zu lassen. Wenn nicht, wird eine einstweilige Verfügung bewirkt und das wird dann definitiv teuer und zwar nicht zu knapp! Diese Ansicht vertritt ja auch ein weiterer Beitrag hier.
Gruß, Frankx
Tachchen!
Du selbst hast doch noch gar keine Post bekommen - wie auch?
Also erkläre deinem Kunden mündlich, dass du sicher keine Bilder einfach
irgendwo "klaust", das banstandete Bild also entweder von ihm geliefert wurde
oder er es selbst hochgeladen hat.
Sollte er das anders sehen, steht es ihm ja frei, bei dir Regress zu nehmen.
(Das sagst du ihm nicht, weil das kundenunfreudlich klingt, darauf kommen wird
er aber wohl selbst.)
Wenn du nett klingen möchtest, empfehle ihm den Gang zum Anwalt.
Der kostet zwar auch Geld, aber dann werden wenigstens keine bösen
Fehler bei Unterlassungserklärung, Streitwertberechnung, Gebühren,
Lizensierung & Co gemacht.
Gruß
Die schwarze Piste