Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,
Unter dem Aspekt der Zugangsvermittlung schon. Ich sehe das aber so, dass dein offenes, ungeschütztes W-LAN durchaus mit einem nicht abgeschlossenen Waffenschrank vergleichbar ist, aus dem sich jemand eine Pistole für eine Straftat „ausleiht“.
Da fällt mir gerade ein: Wählen wir den Vergleich mit einer nicht abgeschlossenen Garage, aus der sich jemand eine Axt für einen Mord besorgt. Bin ich dann mitschuldig oder auch nur „Zugangsvermittler“ (also Axt-Provider)?
Der Unterschied zwischen Internetzugang und Projektilwaffen besteht darin,
dass ersterer nicht primär zum verletzen / töten gedacht ist,
letztere dagegen schon.
Gruß
Alexander Brock
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