echo $begrüßung;
Du möchtest allerdings in deinem eigenen Interesse dein Auto abschließen, weil sonst im Verlustfall die Versicherung dir gegenüber nicht sehr entgegenkommend sein wird.
Du wirfst ja schon wieder einen neuen, unbeteiligten Aspekt in die Runde. Die Versicherung ist eine private Regelung zwischen dir und dem Versicherer. Ein Gesetz wird sicherlich nicht vorschreiben, dass die Versicherung solche Passus in ihre Verträgen einzubauen hat. Natürlich wird sie das tun, wenn die Police bezahlbar sein soll.
[...] Eigentum verpflichtet ;-)
Jetzt zitierst du das Grundgesetz. Wenn dann aber richtig: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Das sagt doch ganz eindeutig aus, dass man W-LANs etc. offen zu lassen hat ... :-)
Aber Spaß beiseite, das Grundgesetz spielt in den ersten Instanzen deines Gerichtsprozesses eher keine Rolle. Dann wirst du erstmal Bekanntschaft mit den Paragraphen von "richtigen Gesetze" machen, bzw. aufgrund dieser das Verfahren gegen dich beenden können (unter der Maßgabe, dass das W-LAN nicht vorsätzlich zum Ausführen von Straftaten offen gelassen wurde).
[...] aber ich _behaupte_, dass wer mit seinem W-LAN schlampig umgeht, auch die Sicherheit seines Computer vernachlässigt.
Jetzt lass mal die Sicherung des Eigentums außen vor, bzw. das was zwischen W-LAN-Offenstehenlasser und Offenes-W-LAN-Benutzer passiert. In dem Verfahren, das deiner Meinung nach, den W-LAN-Offenstehenlasser als Mittäter haftbar machen will kommt die Schädigung des W-LAN-Offenstehenlassers durch den Offenes-W-LAN-Benutzer gar nicht zur Sprache. Da wirst du außerhalb des Strafverfahrens ein zivilrechtliches anstrengen müssen oder Strafantrag gegen den stellen müssen oder was weiß ich ...
Woher weiß der Richter, ob diese Datenströme, die aufzuzeichnen keiner verpflichtet war, bzw. von denen es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt war, sie mitzuschneiden, ob also diese Datenströme von einer Person oder z.B. netzwerktechnisch bedingt automatisch erzeugt wurden?
[...] Die Provider mögen zwar momentan noch auf eine Speicherung relevanter Daten verzichten, aber mit der kommenden EU-weiten Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten sieht das anders aus.
Das kommt erst noch.
Und momentan sind (fast) alle Webserver so eingestellt, dass alle Verbindungen protokolliert werden, d.h. eine Angriffsverfolgung ist durchaus gegeben.
Bis dahin haue ich demjenigen, der die Daten zu was anderem als zu Abrechnungszwecken nutzt das Datenschutzgesetz um die Ohren, bzw. hoffe auf eine abschließende Klärung des Falls Voss gegen T-Online.
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