Hallo Martin,
danke für deine Antwort.
das ist ja ein starkes Stück, was dir passiert ist! Sei froh, dass
du soviel Glück hattest und relativ glimpflich davongekommen bist.
Ja, das denke ich mir mitterweile auch,
Einen Anwalt hinzuziehen, nur um bei der Polizei Anzeige zu
erstatten? Als Opfer? Kommt mir übertrieben vor. Ich persönlich
würd's nicht tun, aber wenn du dich damit sicherer fühlst, ist das
deine Entscheidung. Ich meine sicherer in dem Sinne, keinen Fehler
zu machen, der nachher zu deinem Nachteil ausgelegt werden kann.
Ich denke, für die Klage an sich werde ich noch keinen Anwalt
einschalten. Doch wenn es ums Schmerzengeld geht werde ich das
in Betracht ziehen.
Ist er tödlich verunglückt, oder wurde er "nur" verletzt? Nicht
dass das für deine Anzeige eine Rolle spielt, aber es dürfte
schwierig sein, von einem Verstorbenen Schmerzensgeld einzufordern
- zumal er die Namen der anderen Beteiligten, die wahrscheinlich
auf und davon sind, dann auch nicht mehr preisgeben kann.
Der Polizist sagte mir, dass er nicht umgekommen sei. Beim
Abtransportieren sei er allerdings bewusstlos gewesen. Er mache
sich aber keine Sorgen darum, dass er es nicht schaffen werde.
Grüße