Hallo Anonym,
Warum das?
Nein, ich bin dafür nicht ausgebildet. Jedoch bin ich - genau wie Du - ein Mensch unserer
Gesellschaft. Und wenn man mitbekommt, dass einer in arger Bedrängnis ist, so sollte man
dieser Person auf jeden Fall helfen. Das ganze ging alles so schnell, dass ein Polzeiruf
nichts hätte ändern können, da die andere Person (im übelsten Fall) bis dahin schon längst
erwürgt worden wäre.
Das ist eine Mutmasßung, meinst Du nicht, dass jemand der jemanden erwürgen kann sich auch in der lage sieht eine 2. Person zu erwürgen?
In diesem Fall dich?
Ich bin auf Grund meiner körperlichen Proportionen sicher einige Male in der Lage gewesen solche Situationen schlichten zu können.
Direkt rein bin ich nur ein einziges Mal, da waren wir zu viert und den beiden Raufbolden (zwei jugendliche Skinheads) körperlich deutlich überlegen gewesen.
Eigensicherung heißt nicht zuzusehen sondern wenn man die Situation nicht im Griff hat, Leute zu aquieren, die Dir dabei helfen können.
Ne volle Kneipe ist da ganz hilfreich!
» Und nichts ist schlimmer als die Frage auf dem Nach-Hause-Weg: "Warum habe ich bloß nichts
getan"! Ich bereue meine Tat auf jeden Fall nicht, auch wenn sie vllt. umsonst war.
Hast Du bereits Strafanzeige gestellt hast Du bereits was unterschrieben?
Darüber bin ich mir nicht im Klaren, denn unterschrieben habe ich nichts. Zudem war der
Polizist auch nicht wirklich, so schien es mir zumindest, an dem Fall interessiert.
Warum auch, er hat ne Ruhstörung nicht mehr auf dem zettel eine KV mit Anzeige macht in der Nachtschicht richtig viel Arbeit.
Daher werde ich am Montag nochmal persönlich zu der Polzei gehen und schriftlich Anzeige
erstatten.Ein Anwalt ist gut, du kannst auch alleine hinzugehen.
Unter Umständen wird deine Rolle beim eingreifen in die vorrausgegangene Prügelei beleuchtet werden.
Dazu mache bitte in Deinem eigenen Interesse keine Angaben.
Also keine Aussage darüber was Du gemacht hast.
Gar keine Aussage über das wie sondern nur das Du versucht hast die beiden auseinander zu bringen.
Wie meinst Du das? Warum soll ich nicht sagen wie es gelaufen ist?
Weil die Frage beleuchtet werden wird, ob die beiden gegen Dich in Notwehr vorgegangen sind.
Wenn Du zuerst ohne eine körperliche Not zugeschlagen hast, dann könnte dies der Fall sein.
Dann steht da ne KV gegen dich.
IMHO ist Schmerzensgeld auf zivilrechtlichem Wege einzufordern und nicht Bestandteil eines Strafverfahrens.
Ansonsten nimm Dir für die Anzeige und das Verfahren einen Anwalt.
Die Kosten werden in der Regel von der Gegenseite getragen.
Was, wenn die Kosten nicht von der Gegenseite getragen werden. Wie teuer kann so etwas dann werden?
Die Kosten werden nach ner Gebührenordnung berechnet.
Die Frage welche Höhe Schmerzenesgeld+ Schadensersatz fällig werden könnte definiert in Deinem Fall den Streitwert.
Mit freundlichen Grüßen
TomIRL