Anonym: Körperverletzung

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Hallo TimIRL,

Das ist eine Mutmasßung, meinst Du nicht, dass jemand der jemanden
erwürgen kann sich auch in der lage sieht eine 2. Person zu
erwürgen?
In diesem Fall dich?

Ich denke, dass ich so gehandelt habe, liegt u.a. daran, dass meine
Freundin - welch ein Zufall - genau heute vor einer Woche auf der
Straße von 3 Frauen (!) zusammengeschlagen wurde. Während dessen
hat sie nach Hilfe geschrien und keiner im Umkreis kam ihr zu Hilfe.

Eigensicherung heißt nicht zuzusehen sondern wenn man die Situation
nicht im Griff hat, Leute zu aquieren, die Dir dabei helfen können.
Ne volle Kneipe ist da ganz hilfreich!

Ich werde wohl in Zukunft vor Einschreiten die Polizei verständigen
und ggfs. Leute aus der Umgebung zusammentrommeln.

Weil die Frage beleuchtet werden wird, ob die beiden gegen Dich in
Notwehr vorgegangen sind.
Wenn Du zuerst ohne eine körperliche Not zugeschlagen hast, dann
könnte dies der Fall sein.

Ich habe keinen von denen geschlagen. Ich habe den Täter, da er bei
der Tat in der Hocke war, nach hinten umgeschupst. Ihm ist dabei
nichts passiert.

Dann steht da ne KV gegen dich.

Ich denke so weit wird es nicht kommen. Das einzige, wovor ich ein
wenig Angst habe, ist, dass die Leute (sie waren mehr als wir) nun
behaupten, dass ich denjenigen vor das Taxi geworfen habe.
Wie ich nämlich gerade erfahren habe - allerdings nicht von der
Polizei - liegt der nun im Koma ohne Aussicht auf Verbesserung.

Aber ich hoffe die Gerechtigkeit ist mit den Gerechten.

Mit freundlichen Grüßen