Hallo,
das ist ja ein starkes Stück, was dir passiert ist! Sei froh, dass du soviel Glück hattest und relativ glimpflich davongekommen bist.
Ich werde morgen auf jeden Fall nochmal zu der Polizei gehen und eine schriftliche Anzeige wegen (schwerer?) Körperverletzung erstatten.
Also um eins klarzustellen: Ich bin in Rechtsfragen auch nur ein Laie und kann dir nur meine ganz persönliche Meinung dazu sagen. Erstmal überlege ich, ob der erneute Gang zur Polizei überhaupt nötig ist. Du hast an dem Abend schon das einzig richtige getan, nämlich die Polizei zu rufen. Der Fall ist also schon aktenkundig; wie du selbst sagst, gibt es sogar einige Zeugen. Deine Aussage dürfte also IMHO recht glaubwürdig erscheinen. Muss die Polizei ein solches Gewaltverbrechen nicht sowieso verfolgen? Okay, es schadet natürlich nicht, wenn du nochmal hingehst und das klärst.
Wäre es an dieser Stelle bereits vorteilhafter einen Anwalt einzuschalten oder reicht es, wenn ich dort alleine hingehe?
Einen Anwalt hinzuziehen, nur um bei der Polizei Anzeige zu erstatten? Als Opfer? Kommt mir übertrieben vor. Ich persönlich würd's nicht tun, aber wenn du dich damit sicherer fühlst, ist das deine Entscheidung. Ich meine sicherer in dem Sinne, keinen Fehler zu machen, der nachher zu deinem Nachteil ausgelegt werden kann.
Am Morgen bin ich dann in die Notfallstation des Charites gefahren, um mir eine schriftliche Bestätigung meiner Verletzungen zu holen. Die Diagnose waren u.a. [...] Des weiteren steht dort noch geschrieben, dass ich die nächste Zeit ärtzlich betreut werden muss.
Also ist deine Situation auch aus ärztlicher Sicht dokumentiert, und es dürfte somit auch dem skeptischsten Polizisten klar sein, dass du dich nicht bloß wichtig machen willst, indem du eine Bagatelle unnötig hochspielst.
Des weiteren konnte ich mir keines der Gesichter merken. Jedoch bin ich, so wie meine beiden Freunde, uns 100%ig sicher, dass genau der Mann überfahren wurde, dem ich anfänglich helfen wollte - der danach allerdings, wie oben bereits erwähnt, auch auf mich eingeschlagen hat. An dieser Stelle habe ich natürlich "Glück", dass der Polizei der Name des Mannes vorliegen wird.
Ist er tödlich verunglückt, oder wurde er "nur" verletzt? Nicht dass das für deine Anzeige eine Rolle spielt, aber es dürfte schwierig sein, von einem Verstorbenen Schmerzensgeld einzufordern - zumal er die Namen der anderen Beteiligten, die wahrscheinlich auf und davon sind, dann auch nicht mehr preisgeben kann.
Wie stehen meine Chancen auf Schmerzensgeld? Bekommt man Schmerzensgeld nur über eine zivilrechtliche Klage oder auch bei strafrechtlicher?
Ich habe keine Ahnung. Spätestens bei der Frage würde ich nun doch einen Anwalt hinzuziehen.
Bitte nehmt es mir nicht übel, dass ich hier anonym schreibe, aber ich möchte das nicht so gerne an die "große Glocke" hängen.
Völlig klar.
Alles Gute noch,
Martin
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Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde.