Geld verdienen mit Werbung: Grenze?
Stefano Albrecht
- recht
Servus!
Vorausgeschickt sei, dass ich nur sehr wenig Erfahrung mit steuerlichen und dahingehend rechtlichen Dingen habe.
Meine Frage ist nun, wie viel Geld man mit Werbung auf Internetseiten verdienen kann, ohne dies "irgendwo" melden zu müssen? Ist das eine Anlage, die steuerlich angegriffen werden kann/wird? Und wie ist es mit Werbung in Programmen?
Danke.
Freundliche Grüße
Stefano Albrecht
Moin!
Meine Frage ist nun, wie viel Geld man mit Werbung auf Internetseiten verdienen kann, ohne dies "irgendwo" melden zu müssen? Ist das eine Anlage, die steuerlich angegriffen werden kann/wird? Und wie ist es mit Werbung in Programmen?
Die Grenze dürfte bei 0,01 Euro liegen.
Sämtliches Einkommen, welches man erzielt, ist in der Steuererklärung anzugeben. Dabei ist grundsätzlich egal, aus welchen Quellen das Einkommen herrührt.
Zusätzlich dürfte zumindest bei nachhaltiger, dauerhafter und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführter Werbeaktivität auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich werden.
Auch die sonstigen rechtlichen Auswirkungen der Werbeeinbindung auf Webseiten sind durchaus zu beachten: Seiten mit Werbung werden vermutlich nicht mehr als "privat" durchgehen, sind also hinsichtlich der Anforderungen an Impressum sowie ihrer Stellung im geschäftlichen Verkehr vermutlich schärfer zu beurteilen, bieten mehr Angriffsfläche für Fehler.
- Sven Rautenberg
Hell-O!
Die Grenze dürfte bei 0,01 Euro liegen.
Ich werfe zur Ergänzung noch den Begriff des Härteausgleichs in die Runde (§ 46 Absatz 3 EStG).
Siechfred
Muss man denn ne Steuererklärung abgeben, wenn z.B. nur 100 Euro Jahresumsatz erzielt werden? Kann ich mir irgendwie schwer vorstellen.
Es gibt doch auch eine Einkommensgrenze, bis zu der keinerlei steuerlichen Abzüge anfallen. Hab leider vergessen wo die genau liegt (meine mich an einen Betrag irgendwo zwischen 5000-7000 Euro zu erinnern).
Cheers
Cervantes
Moin!
Muss man denn ne Steuererklärung abgeben, wenn z.B. nur 100 Euro Jahresumsatz erzielt werden? Kann ich mir irgendwie schwer vorstellen.
Nicht jedermann muß eine Steuererklärung abgeben. Insbesondere Arbeitnehmer, bei denen die zu zahlenden Steuern ja schon direkt abgeführt werden, sind nicht in jedem Fall verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, in vielen Fällen geschieht das auf freiwilliger Basis (und vor allem in den Fällen, in denen das Finanzamt Steuern zurückzuerstatten hat).
In anderen Situationen jedoch ("passende" Steuerklasse, Ehegattensplitting, noch nicht versteuerte Nebeneinkünfte), die möglicherweise zu höheren Steuerzahlungen führen könnten, ist man eben dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Es gibt doch auch eine Einkommensgrenze, bis zu der keinerlei steuerlichen Abzüge anfallen. Hab leider vergessen wo die genau liegt (meine mich an einen Betrag irgendwo zwischen 5000-7000 Euro zu erinnern).
Das ist zwar richtig, aber die Frage ist doch, wie man zu dem Wissen gelangt, keine Steuern bezahlen zu müssen. Darf man das selbst feststellen, oder sollte das Finanzamt das besser ermitteln und bestätigen?
- Sven Rautenberg
Nicht jedermann muß eine Steuererklärung abgeben. Insbesondere Arbeitnehmer, bei denen die zu zahlenden Steuern ja schon direkt abgeführt werden, sind nicht in jedem Fall verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, in vielen Fällen geschieht das auf freiwilliger Basis (und vor allem in den Fällen, in denen das Finanzamt Steuern zurückzuerstatten hat).
In anderen Situationen jedoch ("passende" Steuerklasse, Ehegattensplitting, noch nicht versteuerte Nebeneinkünfte), die möglicherweise zu höheren Steuerzahlungen führen könnten, ist man eben dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Ja ok. Ich meinte das jetzt schon bezogen auf die Fragestellung, sprich Einkünfte durch selbständige Arbeit. Hast natürlich Recht mit Deinem Hinweis.
Es gibt doch auch eine Einkommensgrenze, bis zu der keinerlei steuerlichen Abzüge anfallen. Hab leider vergessen wo die genau liegt (meine mich an einen Betrag irgendwo zwischen 5000-7000 Euro zu erinnern).
Das ist zwar richtig, aber die Frage ist doch, wie man zu dem Wissen gelangt, keine Steuern bezahlen zu müssen. Darf man das selbst feststellen, oder sollte das Finanzamt das besser ermitteln und bestätigen?
Ja genau, das ist die Frage. Und wie lautet die Antwort darauf? Ich jedenfalls hab mir die Steuererklärung immer geschenkt, als noch kleine Brötchen gebacken wurden. Steuerberater und Finanzbeamter haben mir dazu übrigens auch geraten.
Cheers
Cervantes
PS: Wo genau liegt denn nun diese Einkommensgrenze?
Hell-O!
PS: Wo genau liegt denn nun diese Einkommensgrenze?
Es gibt keine Einkommensgrenze. Was du meinst, ist der Grundfreibetrag, also der Betrag, der vor Berechnung der Steuer von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Der liegt derzeit bei 7.664 EUR.
Siechfred
Es gibt keine Einkommensgrenze. Was du meinst, ist der Grundfreibetrag, also der Betrag, der vor Berechnung der Steuer von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Der liegt derzeit bei 7.664 EUR.
Merci, genau den hab ich gemeint. Heißt doch im Klartext: Bei Jahres-Einkommen unterhalb von 7.664 EUR gibbet nüscht für den Fiskus, nech?! Würdest Du in dem Fall (selbständig) trotzdem zu ner Steuererklärung raten? Bitte dabei die Perspektive des Steuerzahlers, nicht die des Steuerberaters berücksichtigen. ;-)
Salut
Cervantes
Hell-O!
Würdest Du in dem Fall (selbständig) trotzdem zu ner Steuererklärung raten? Bitte dabei die Perspektive des Steuerzahlers, nicht die des Steuerberaters berücksichtigen. ;-)
Wenn du kein Arbeitnehmer warst und deine gesamten steuerlichen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überstiegen haben, musst du grundsätzlich auch keine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 56 Absatz 1 Nr. 2a EStDV, die Ausnahmen schenke ich mir mal :-) ). Aber vielleicht brauchst du den Steuerbescheid ja als Einkommensnachweis, z.B. beim Kindergeld, für die Familienversicherung oder für die Arbeitsagentur (Stichwort Ich-AG und Gewinngrenze von 25.000 Euro).
Siechfred
Servus Siechfred!
Wenn du kein Arbeitnehmer warst und deine gesamten steuerlichen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überstiegen haben, musst du grundsätzlich auch keine Einkommensteuererklärung abgeben
Mal angenommen, ich verdiene mir Geld aus unterschiedlichen Quellen, monatlich schätzungsweise bis zu 400 Euro (üblicher Betrag für Studenten, wie ich (sein werde)). Zusätzlich verdiene ich dann Geld über Werbung auf Internetseiten im dreistelligem Bereich.
1.) Für die Werbung muss ich also ein Gewerbe anmelden?
2.) Und eine Einkommensteuererklärung muss ich vorerst nicht machen?
Aber vielleicht brauchst du den Steuerbescheid ja als Einkommensnachweis
Beispielsweise für ein Gewerbe?
Danke :~)
Freundliche Grüße
Stefano Albrecht
Moin!
Mal angenommen, ich verdiene mir Geld aus unterschiedlichen Quellen, monatlich schätzungsweise bis zu 400 Euro (üblicher Betrag für Studenten, wie ich (sein werde)). Zusätzlich verdiene ich dann Geld über Werbung auf Internetseiten im dreistelligem Bereich.
1.) Für die Werbung muss ich also ein Gewerbe anmelden?
2.) Und eine Einkommensteuererklärung muss ich vorerst nicht machen?
Doch, weil du gewerbliche Einnahmen hast, die du in dem Moment, wo sie dir zufließen, zunächst nicht versteuerst (der 400-Euro-Job hat schon Steuern gezahlt, aber die Mischung machts).
Steuern werden auf deine gesamten Einkommen berechnet. Also Summe aller Minijobs, Gewerbegewinne etc. ergeben ein zu besteuerndes Einkommen. Davon abgezogen werden bereits gezahlte Steuern (z.B. die Abzüge eines Arbeitsverhätnisses). Die Differenz zwischen gezahlten und zu zahlenden Steuern zahlst du dann nach - oder du kriegst ein Guthaben auch erstattet.
Das Ziel, dieses Guthaben zurückzukriegen, hatte das, was man früher mal "Lohnsteuerjahresausgleich" genannt hat - nur falls das bei dir noch irgendwo klingelt. Heute ist das eben die Einkommensteuererklärung.
- Sven Rautenberg
Servus Sven!
Danke für die Antwort :~)
1.) Für die Werbung muss ich also ein Gewerbe anmelden?
Unter welchem Vorwand melde ich ein solches Gewerbe in meinem Fall an?
"Werbung in Software"?
Freundliche Grüße
Stefano Albrecht
Moin!
Unter welchem Vorwand melde ich ein solches Gewerbe in meinem Fall an?
"Werbung in Software"?
Formuliere deine gewerbliche Tätigkeit möglichst umfassend, dann sparst du dir hinterher eine gebührenpflichtige Ummeldung, solltest du mal beabsichtigen, noch was anderes zu tun.
- Sven Rautenberg
Hi!
Formuliere deine gewerbliche Tätigkeit möglichst umfassend, dann sparst du dir hinterher eine gebührenpflichtige Ummeldung, solltest du mal beabsichtigen, noch was anderes zu tun.
Was ist denn eigentlich, wenn man es nicht ummeldet?
Wenn ich in den Bereichen A und B tätig wäre aber nur ein Gewerbe für A angemeldet hätte, wäre das dann genau so "schlimm" wie wenn ich gar kein Gewerbe angemeldet hätte aber nur in B tätig wäre?
Z.B. Ich hätte für "Webdesign etc." ein Gewerbe angemeldet, würde jetzt allerdings noch ein wenig Geld mit Werbung und Ebay-Verkäufen verdienen - was wäre, wenn ich einfach die Ebay-Verkäuft und die Werbung als Umsätze des Webdesign-Unternehmens ausgäbe?
Hat da zufällig jemand Ahnung von?
Grüße aus Nürnberg,
Tobias
Hell-O!
2.) Und eine Einkommensteuererklärung muss ich vorerst nicht machen?
"Vorerst" gibt's da nicht, ermittle, wie hoch dein Einkommen des gesamten Kalenderjahres war, wenn es rum ist, danach entscheidet sich alles Weitere. Übrigens, vergiss solche unwichtigen Nebenkriegsschauplätze wie die Umsatzsteuer nicht :-)
Aber vielleicht brauchst du den Steuerbescheid ja als Einkommensnachweis
Beispielsweise für ein Gewerbe?
Nö, aber vielleicht für deine Eltern zwecks Kindergeld.
Siechfred
Hoi,
Übrigens, vergiss solche unwichtigen Nebenkriegsschauplätze wie
die Umsatzsteuer nicht :-)
Genau, der deutsche Fiskus bringt es fertig (gerade bei mir
geschehen), dir eine Mahnung mit willkührlich zurückdatierter
Fälligkeit der Umsatzsteuerzahlung in die Schweiz zu schicken.
Das Schreiben wurde offiziell am 14.6. erzeugt und berücksichtigte
Geldeingänge bis 8.6. ... zu dumm, dass meine Überweisung am 12.6.
bei denen eingegangen ist. Jetzt verlangen sie 1,07 € Säumniszuschlag.
Sowas ist echt amüsant. :) Gott-sei-dank bin ich erstmal weg aus
diesem Staat (und werd wohl so schnell auch nicht wiederkommen).
Ciao, Frank