Moin!
Mal angenommen, ich verdiene mir Geld aus unterschiedlichen Quellen, monatlich schätzungsweise bis zu 400 Euro (üblicher Betrag für Studenten, wie ich (sein werde)). Zusätzlich verdiene ich dann Geld über Werbung auf Internetseiten im dreistelligem Bereich.
1.) Für die Werbung muss ich also ein Gewerbe anmelden?
2.) Und eine Einkommensteuererklärung muss ich vorerst nicht machen?
Doch, weil du gewerbliche Einnahmen hast, die du in dem Moment, wo sie dir zufließen, zunächst nicht versteuerst (der 400-Euro-Job hat schon Steuern gezahlt, aber die Mischung machts).
Steuern werden auf deine gesamten Einkommen berechnet. Also Summe aller Minijobs, Gewerbegewinne etc. ergeben ein zu besteuerndes Einkommen. Davon abgezogen werden bereits gezahlte Steuern (z.B. die Abzüge eines Arbeitsverhätnisses). Die Differenz zwischen gezahlten und zu zahlenden Steuern zahlst du dann nach - oder du kriegst ein Guthaben auch erstattet.
Das Ziel, dieses Guthaben zurückzukriegen, hatte das, was man früher mal "Lohnsteuerjahresausgleich" genannt hat - nur falls das bei dir noch irgendwo klingelt. Heute ist das eben die Einkommensteuererklärung.
- Sven Rautenberg
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