Hell-O!
Würdest Du in dem Fall (selbständig) trotzdem zu ner Steuererklärung raten? Bitte dabei die Perspektive des Steuerzahlers, nicht die des Steuerberaters berücksichtigen. ;-)
Wenn du kein Arbeitnehmer warst und deine gesamten steuerlichen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überstiegen haben, musst du grundsätzlich auch keine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 56 Absatz 1 Nr. 2a EStDV, die Ausnahmen schenke ich mir mal :-) ). Aber vielleicht brauchst du den Steuerbescheid ja als Einkommensnachweis, z.B. beim Kindergeld, für die Familienversicherung oder für die Arbeitsagentur (Stichwort Ich-AG und Gewinngrenze von 25.000 Euro).
Siechfred