Jakob Murs: AGBs

Guten Abend.

Ich suche Agb in möglichst allgemeiner Form. Gibt es dergleichen im Internet irgendwo frei verfügbar oder muss ich diese selber formulieren? Wenn ja, was muss in selbige herein (online Bestellung) und wie muss formuliert werden, dass diese juristisch "wasserdicht" sind?

Herzlichen Dank für alle Antworten und Beiträge im Voraus !

MfG.

  1. Guten Abend.

    Ich suche Agb in möglichst allgemeiner Form. Gibt es dergleichen im Internet irgendwo frei verfügbar oder muss ich diese selber formulieren?

    Du soltest definieren wofür Du AGB suchst.
    Mitunter hat die IHK solche allgemeinen AGB kostenlos verfügbar.
    Juristisch wasserdicht das ist ne sehr komplizierte Frage.
    AGB sind nach jüngster Rechtssprechung abmahnfähig.
    Der Weg zum Rechtsanwalt ist also sehr zu empfehlen.

    Wenn ja, was muss in selbige herein (online Bestellung) und wie muss formuliert werden, dass diese juristisch "wasserdicht" sind?
    Ganz schwierige Sachlage..
    Wenn Du ne empfehlung für einen Juristen brauchst, dann melde Dich noch einmal hier.
    TomIRL

    Herzlichen Dank für alle Antworten und Beiträge im Voraus !

    1. Hallo,

      ich schliesse mich meinem Vorredner an, nur soweit als Ergänzung: wenn du es hauptsächlich mit Verbrauchern http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html zu tun hast, musst du vieles berücksichtigen, und kannst in vielen Bereichen Haftung und Sachmängelhaftung nicht und nicht vollständig ausschließen. Es gibt auch ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertägen,  auf dass du hinweisen musst. Sofern du dies nicht tust hat verlängert sich die Widerrufsfrist des Verbrauchers etc.

      Auch wichtig zu wissen ist für die Einbeziehung der AGB andere Formen vorgeschrieben sind, als für die Aufklärung über das Widerrufsrecht.

      siehe hierzu auch:
      http://www.jurpc.de/rechtspr/20060104.htm
      http://www.jurpc.de/aufsatz/20060079.htm

      Grüße
      --
      http://www.rechtsrat-jetzt.de

      Guten Abend.

      Ich suche Agb in möglichst allgemeiner Form. Gibt es dergleichen im Internet irgendwo frei verfügbar oder muss ich diese selber formulieren?

      Du soltest definieren wofür Du AGB suchst.
      Mitunter hat die IHK solche allgemeinen AGB kostenlos verfügbar.
      Juristisch wasserdicht das ist ne sehr komplizierte Frage.
      AGB sind nach jüngster Rechtssprechung abmahnfähig.
      Der Weg zum Rechtsanwalt ist also sehr zu empfehlen.

      Wenn ja, was muss in selbige herein (online Bestellung) und wie muss formuliert werden, dass diese juristisch "wasserdicht" sind?
      Ganz schwierige Sachlage..
      Wenn Du ne empfehlung für einen Juristen brauchst, dann melde Dich noch einmal hier.
      TomIRL

      Herzlichen Dank für alle Antworten und Beiträge im Voraus !

  2. Moin!

    Ich suche Agb in möglichst allgemeiner Form.

    Welche von der gesetzlichen Regelung abweichende vertragliche Gestaltung willst du denn haben?

    AGB dienen in den allermeisten Fllen dazu, gesetzliche Regeln z.B. im BGB, zu eigenen Gunsten abzuändern. Du mußt also wissen, was du abgeändert haben willst.

    Auch hängt es natürlich davon ab, welche Verträge du überhaupt abzuschließen gedenkst. AGB eines Kaufvertrages unterscheiden sich vermutlich substantiell von denen eines Pachtvertrags, weil eine ganz andere Situation besteht.

    Du bist nicht gezwungen, AGB zu haben.

    Wenn ja, was muss in selbige herein (online Bestellung) und wie muss formuliert werden, dass diese juristisch "wasserdicht" sind?

    Es gibt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Du kannst also grundsätzlich erst einmal von jeglicher gesetzlichen Regelung vollkommen abweichen, ohne dass der Vertrag dadurch unwirksam wird. Grenzen findet diese Freiheit in den gesetzlichen Schranken, die unabdingbar sind. Beispielsweise: Illegale, strafbare Tätigkeiten oder sittenwidrige Aktivitäten sind durch Vertrag nicht erlaubbar.

    Im Verhältnis zwischen Privatverbraucher und geschäftlichem Anbieter bestehen außerdem noch zahlreiche Gesetze zum Verbraucherschutz, die man ebenfalls nicht vertraglich unwirksam machen kann.

    Und die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind überhaupt nur dann gültig, wenn sie wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden. Dazu gehört, dass der Vertragspartner von den AGB vor Vertragsschluß Kenntnis haben mußte. Und das Gesetz verbietet außerdem, in den AGB überraschende Klauseln zu verwenden. Per AGB nebenbei noch einen Kühlschrank kaufen und bezahlen zu müssen würde jedes Gericht sofort als unzulässig zurückweisen.

    Lass dich anwaltlich beraten. Das ist gut investiertes Geld. Schließlich willst du ja selbst Geld verdienen - und nicht hinterher mit deinen Kunden Prozesse über unklare Verträge und AGB führen.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
  3. Hallo Jakob,

    DIES IST KEINE JURISTISCHE BERATUNG
    ICH BEHAUPTE NICHT, DAS DIES ALLES RICHTIG IST, ES BESCHREIBT LEDIGLICH MEINE ERFAHRUNGEN UND MEINUNGEN!!!

    gerade jetzt bei der ganzen Abwahnwut, die so durch die Lande zieht, ist es wirklich wichtig, alles wasserdicht zu haben.

    Wir haben sehr gute Erfahrungen mit [linkhttp://www.trustedshops.de/de/home/] gemacht, die prüfen regelmässig, ob Deine AGB dem akutellen Stand entsprechen und was es zu beachten gilt.

    Zum Beispiel (nicht vollständig!)

    • die AGB müssen von jeder Seite aus zugänglich sein
    • Sie sollten einen Speicheknopf und Druck-Knopf enthalten
    • Lieferkonditionen müssen enthalten sein
    • Zahlungskonditionen müssen enthalten sein
    • Widerrufsbehlehrung muss als einzelner Punkt enthalten sein und in der Formatierung besonders hervorgehoben werden, besonders heisst hier: in einer Formatierung, die es sonst auf der Seite nicht gibt.
    • Datenschutz sollte enthalten sein
    • Kontaktadresse

    Aber auch sonst, neben den AGB, gibt es einiges zu beachten!
    Verkaufst Du zum Beispiel Schnaps oder Pralinen, dann muss immer der Liter/(Kilo-)Gramm-Preis angegeben werden. Überall dort, wo der Preis angegeben wird. Zu Abmahnungen hat auch geführt, dass nicht sichtbar gekennzeichnet war, dass die Preise die gesetzliche Mwst. enthalten. Sichtbar heisst, entweder beim Preis selbst (immer!) oder aber, _oben_ auf der Seite einen allgemeinen Hinweis, besonders hervorgehoben. Wichtig ist auch, wann Du wo wie auf den Datenschutz hinweist, auch beim Newsletterabo etc...

    Also, zusammenfassen: Es gibt soviel zu beachten, dass eine Partnetschaft mit trustedshops oder ein Anwalt wichtig wären

    Gruß
    Paul

    1. Moin!

      Wir haben sehr gute Erfahrungen mit [linkhttp://www.trustedshops.de/de/home/] gemacht, die prüfen regelmässig, ob Deine AGB dem akutellen Stand entsprechen und was es zu beachten gilt.

      AGB-Klauseln können in der Tat durch aktuelle Rechtsprechung mal unwirksam werden. Wer keine AGB hat, den braucht das allerdings wenig zu kümmern.

      Zum Beispiel (nicht vollständig!)

      • die AGB müssen von jeder Seite aus zugänglich sein

      Um die AGB wirksam in den Vertrag einzubinden, ist es lediglich erforderlich, sie vor Vertragsschluß zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen. Sie darüber hinaus allgemein zugänglich zu halten ist aber natürlich nicht verkehrt.

      • Sie sollten einen Speicheknopf und Druck-Knopf enthalten

      Kann man machen, muß man nicht. Das Feature hielte ich lediglich für nutzerfreundlich, aber nicht für gesetzlich oder gerichtlich vorgeschrieben.

      • Lieferkonditionen müssen enthalten sein

      Nur, wenn man vom BGB abweichende Konditionen vereinbaren möchte.

      • Zahlungskonditionen müssen enthalten sein

      Nur, wenn man vom BGB abweichende Konditionen vereinbaren möchte.

      • Widerrufsbehlehrung muss als einzelner Punkt enthalten sein und in der Formatierung besonders hervorgehoben werden, besonders heisst hier: in einer Formatierung, die es sonst auf der Seite nicht gibt.

      Eine Widerrufsbelehrung in den AGB hielte ich sogar für problematisch. Es ist im alleinigen Interesse des Verkäufers, diese Widerrufsbelehrung dem Kunden direkt bekannt zu machen, da erst ab diesem Zeitpunkt der Bekanntmachung die Frist für die zweiwöchige Rücksendung ohne Angabe von Gründen zu laufen beginnt.

      Ohne Widerrufsbelehrung öffnet man dem Kunden die Möglichkeit, die Ware im Prinzip jederzeit wieder zurückzuschicken. Wer das allerdings als kundenfreundliches Feature anbieten will, verzichte einfach auf diese Belehrung. Pflicht ist sie jedenfalls nicht, man muß dann nur mit den Konsequenzen leben.

      • Datenschutz sollte enthalten sein

      Worst Case Szenario: Wenn keine Aussagen zum Datenschutz gemacht werden, sollte man als Kunde davon ausgehen, dass die Daten unkontrolliert weitergegeben werden. Und sich bei Bedarf vom Angebot eher fernhalten.

      • Kontaktadresse

      Muß Bestandteil des Impressums sein.

      Aber auch sonst, neben den AGB, gibt es einiges zu beachten!

      Was aus dem Wettbewerbsrecht herrührt.

      Verkaufst Du zum Beispiel Schnaps oder Pralinen, dann muss immer der Liter/(Kilo-)Gramm-Preis angegeben werden. Überall dort, wo der Preis angegeben wird.

      Bis 250 Gramm/Milliliter Packungsgröße ist der Preis pro 100 Gramm/Milliliter anzugeben, ab 251 Gramm/Milliliter der Preis pro 1000 Gramm/1 Liter.

      Zu Abmahnungen hat auch geführt, dass nicht sichtbar gekennzeichnet war, dass die Preise die gesetzliche Mwst. enthalten. Sichtbar heisst, entweder beim Preis selbst (immer!) oder aber, _oben_ auf der Seite einen allgemeinen Hinweis, besonders hervorgehoben.

      Die Angabe von Nettopreisen ist nur dann erlaubt, wenn sich das Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden richtet. Angebote an Privatkunden sind immer Bruttopreise, die alleinige Angabe von Nettopreisen (mit oder ohne Hinweis auf die zusätzliche Mehrwertsteuer) ist nicht erlaubt.

      - Sven Rautenberg

      --
      "Love your nation - respect the others."
      1. Hallo,

        es muss vielleicht nicht in den AGB stehen, aber es muss darauf hingwiesen werden ( zum Beispiel: einen Hinweis auf das Widerrufs- und Rückgaberecht)

        http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/E-Business/e-commerce-und-recht.html

        1. Hallo,

          es muss vielleicht nicht in den AGB stehen, aber es muss darauf hingwiesen werden ( zum Beispiel: einen Hinweis auf das Widerrufs- und Rückgaberecht)

          Es muss überhaupt nicht...
          Du kannst auch Deinen Kunden anbieten dass Sie Ihre Ware zurücksenden können.
          Die Ware darf aber egal wie nicht in Benutzung genommen werden.

          http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/E-Business/e-commerce-und-recht.html