Rechnung stellen
Rafael
- recht
0 Cervantes0 Sven Rautenberg
Hallo Forum.
Ich rätsle gerade, wie und ob ich Mehrwertssteuer für eine Rechnung abführen muss. Ich habe für eine Agentur ein aufwändigeres PHP-Script geschrieben und die wollen nun eine Rechnung von mir. Der Betrag liegt bei 350 Euro und ich habe bisher alle meine Projekte "per Handschlag" abgewickelt.
Ich bin Student und verdiene mir auf diese Weise ein paar Euro dazu. Sind übrigens meine kompletten Monatseinnahmen. BaföG bekomme ich auch nicht. (Darum die Jobs.) Dass ich über die Jahresgrenze komme glaube ich auch nicht. (War im ersten Halbjahr eher faul und mehr als 250 Euro verdiene ich im Monat selten.)
Wisst ihr was ich nun machen muss? Steuer drauf und abführen? (Aber Wohin?) Wär euch für Hilfe echt dankbar, da ich von solchen Sachen keine Ahnung habe.
Grüße,
Rafael
Mit dem Zusatz
"Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) erfolgt keine Berechnung der Umsatzsteuer."
brauchst Du keine Umsatzsteuer auszuweisen und musst sie demzufolge auch nicht ans Finanzamt abführen.
Cheers
Cervantes
Moin!
Mit dem Zusatz
"Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) erfolgt keine Berechnung der Umsatzsteuer."
brauchst Du keine Umsatzsteuer auszuweisen und musst sie demzufolge auch nicht ans Finanzamt abführen.
Und als dringende Ergänzung wäre zu sagen, dass eine regelmäßige gewerbliche Tätigkeit (auch bei geringem Verdienst) im Allgemeinen einen Gewerbeschein und darauffolgend auch eine entsprechende steuerliche Erfassung des Verdienstes erfordert. Denn die Kleinunternehmerregelung kann ja nur gelten, wenn man auch schon mal mit dem Finanzamt im Kontakt war und diese Regelung gewählt hat. Und ob man sie wählen sollte, oder doch besser mit Umsatzsteuerabfuhr fährt, wäre noch sehr die Frage.
"Ratgeber E-Lancer" hilft bei der Meinungsbildung.
- Sven Rautenberg
Und als dringende Ergänzung wäre zu sagen, dass eine regelmäßige gewerbliche Tätigkeit (auch bei geringem Verdienst) im Allgemeinen einen Gewerbeschein und darauffolgend auch eine entsprechende steuerliche Erfassung des Verdienstes erfordert.
Hängt ganz von der Tätigkeit ab, aber "im Allgemeinen" natürlich schon.
Denn die Kleinunternehmerregelung kann ja nur gelten, wenn man auch schon mal mit dem Finanzamt im Kontakt war und diese Regelung gewählt hat.
Dafür muss man nicht zwangsläufig mit dem Finanzamt in Kontakt gestanden haben - gerade wenn man noch kilometerweit unter der einkommenssteuerlich relevanten Grenze liegt. Rein theoretisch bräuchte man zwar eine Steuernummer um eine Rechnung zu stellen, aber Steuernummer bedeutet in diesem Fall auch automatisch Steuererklärung. Diesen Aufwand will man sich natürlich ersparen...und kann das auch tun (Rechnung ohne Steuernummer). Das ist zwar nicht ganz im Sinne des Erfinders, wird jedoch nicht geahndet (ein niedriges Einkommen unterhalb von - wieviel war es noch gleich - natürlich vorausgesetzt).
Und ob man sie wählen sollte, oder doch besser mit Umsatzsteuerabfuhr fährt, wäre noch sehr die Frage.
Ja, in der Tat. Bei den geannten Beträgen stellt sich die Frage allerdings nicht, da Aufwand und Nutzen bei Umsatzsteuerabfuhr in einem ganz schlechten Verhältnis stünden. Hier gehts ja vor allem darum, sich Papierkram zu ersparen.
Cheers
Cervantes
Und als dringende Ergänzung wäre zu sagen, dass eine regelmäßige gewerbliche Tätigkeit (auch bei geringem Verdienst) im Allgemeinen einen Gewerbeschein und darauffolgend auch eine entsprechende steuerliche Erfassung des Verdienstes erfordert.
Hängt ganz von der Tätigkeit ab, aber "im Allgemeinen" natürlich schon.Denn die Kleinunternehmerregelung kann ja nur gelten, wenn man auch schon mal mit dem Finanzamt im Kontakt war und diese Regelung gewählt hat.
Dafür muss man nicht zwangsläufig mit dem Finanzamt in Kontakt gestanden haben - gerade wenn man noch kilometerweit unter der einkommenssteuerlich relevanten Grenze liegt. Rein theoretisch bräuchte man zwar eine Steuernummer um eine Rechnung zu stellen, aber Steuernummer bedeutet in diesem Fall auch automatisch Steuererklärung. Diesen Aufwand will man sich natürlich ersparen...und kann das auch tun (Rechnung ohne Steuernummer). Das ist zwar nicht ganz im Sinne des Erfinders, wird jedoch nicht geahndet (ein niedriges Einkommen unterhalb von - wieviel war es noch gleich - natürlich vorausgesetzt).
Bitte cervantes, mir rollen sich die Fußnägel nach oben wenn ich Dein Geschreibsel lesen.
Ne gewerblich Tätigkeit die einen Gewerbeschein erfordert ist dem Finanzamt anzuzeigen!
Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist ebenfalls zu beantragen und _kann- (muss aber nicht) unter bestimmten Vorraussetzungen gewährt werden.
Manchmal gilt doch einfach mal Dieter Nuhr
Und ob man sie wählen sollte, oder doch besser mit Umsatzsteuerabfuhr fährt, wäre noch sehr die Frage.
Ja, in der Tat. Bei den geannten Beträgen stellt sich die Frage allerdings nicht, da Aufwand und Nutzen bei Umsatzsteuerabfuhr in einem ganz schlechten Verhältnis stünden. Hier gehts ja vor allem darum, sich Papierkram zu ersparen.
Die Ausgaben liegen über den Einnahmen, erwürde also jeden Monat Geld vom FA bekommen.
Der Bürokratische Aufwand kann durch einen Büroservice gemindert werden, weil viel falsch zu machen gibs da eigentlich nicht.
Und nu aber in die Ecke mit Dir :-)
TomIRL
Bitte cervantes, mir rollen sich die Fußnägel nach oben wenn ich Dein Geschreibsel lesen.
Dachte mir schon, das sowas kommt. Zugegeben, das "Geschreibsel" war ein recht zweifelhafter Schnellschuss. Um die Zeit und in dem Zustand sollte man halt die Finger still halten. Aber mal schauen, wie ich mich da noch rausschlawienern kann...;-)
Ne gewerblich Tätigkeit die einen Gewerbeschein erfordert ist dem Finanzamt anzuzeigen!
Wobei wir noch nicht wissen, obs so eine Tätigkeit ist, oder? Muss aber zugeben, dass ich davon ausgegangen bin, dass im Fall des Fragestellers keine Gewerbeanmeldung nötig ist.
Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist ebenfalls zu beantragen und _kann- (muss aber nicht) unter bestimmten Vorraussetzungen gewährt werden.
Da ist meines Wissens nix zu beantragen. Gibt ja klare Einkommensgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Kannst Du zufällig Quellen für Deine Behauptung angeben? Würd mich jetzt doch mal interessieren - man lernt ja nie aus.
Die Ausgaben liegen über den Einnahmen, erwürde also jeden Monat Geld vom FA bekommen.
Aha, woher kennst Du seine Ausgaben? Relevant sind ja nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, nech.
Der Bürokratische Aufwand kann durch einen Büroservice gemindert werden, weil viel falsch zu machen gibs da eigentlich nicht.
Guter Hinweis. Was kostet sowas eigentlich?
Und nu aber in die Ecke mit Dir :-)
Noch nicht. ;-)
In diesem Fall gehts doch ganz klar darum, unnötigen Aufwand zu vermeiden. Natürlich waren meine Hinweise von gesundem Halbwissen geprägt und nicht ganz "im Sinne des Erfinders". Aber letztlich hat nun mal weder das Finanzamt, noch der Fragesteller sonderliches Interesse an ner Steuererklärung (von den möglichen Kosten für einen Steuerberater mal ganz zu schweigen). Selbst wenn das FA neugierig werden sollte, wären daher auch kaum größere Schwierigkeiten zu erwarten. Ichs würds drauf ankommen lassen, auch wenns vielleicht nicht ganz sauber sein mag. Ich ignoriere allerdings auch Leinenzwang, Anschnallpflicht, Rauchverbote, die GEZ-Gebührenordnung, meine Schwiegermutter, Einfuhrbedingungen des Zolls und natürlich Parkverbote. Sollte daher vielleicht besser keine steuerlichen Ratschläge geben. Insofern isses wohl doch ne ganz gute Idee, wieder in meine Ecke zu kriechen. ;-)
Cheers
Cervantes
Hi,
Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist ebenfalls zu beantragen und _kann- (muss aber nicht) unter bestimmten Vorraussetzungen gewährt werden.
Da ist meines Wissens nix zu beantragen. Gibt ja klare Einkommensgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Kannst Du zufällig Quellen für Deine Behauptung angeben?
ja, den Fragebogen, den man bei der Gewerbeanmeldung ausgefüllt beim FA abgeben muss (Seite 3, Punkt 7.2). ;-)
Viele Grüße
Jörg
Bitte cervantes, mir rollen sich die Fußnägel nach oben wenn ich Dein Geschreibsel lesen.
Dachte mir schon, das sowas kommt. Zugegeben, das "Geschreibsel" war ein recht zweifelhafter Schnellschuss. Um die Zeit und in dem Zustand sollte man halt die Finger still halten. Aber mal schauen, wie ich mich da noch rausschlawienern kann...;-)Ne gewerblich Tätigkeit die einen Gewerbeschein erfordert ist dem Finanzamt anzuzeigen!
Wobei wir noch nicht wissen, obs so eine Tätigkeit ist, oder? Muss aber zugeben, dass ich davon ausgegangen bin, dass im Fall des Fragestellers keine Gewerbeanmeldung nötig ist.
Wenn man eine Rechnung stellen will, dann sollte dies nötig sein.
Im übrigen gilt imemr wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht hat, dann muss man das Gewerbe anmelden.
Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist ebenfalls zu beantragen und _kann- (muss aber nicht) unter bestimmten Vorraussetzungen gewährt werden.
Da ist meines Wissens nix zu beantragen. Gibt ja klare Einkommensgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Kannst Du zufällig Quellen für Deine Behauptung angeben? Würd mich jetzt doch mal interessieren - man lernt ja nie aus.
Bei der Anzeige des Gewerbes wird man genau zu diesen Punkten befragt.
Die Grenzen gelten quasie nur für das FA wann eine Befreiung abzulehnen ist.
Auf das Anmeldeformular wurde bereits verwiesen.
Die Ausgaben liegen über den Einnahmen, erwürde also jeden Monat Geld vom FA bekommen.
Aha, woher kennst Du seine Ausgaben? Relevant sind ja nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, nech.
Was meinst Du was alles mit dem Gewerbe im Zusammenhang steht.
Telefonrechnungen, Arbeitszimmer, EDV Ausstattungen, Fahrkosten Schreibmaterial Bewirtungskosten.
Aufwendunge für die Ingangasetzung des Unternehmens.
So viel Umsatz muss der Arme erst einmal produzieren um Umsatzsteuer zu zahlen.
Außerdem gilt, wer keine UST abführen muss, kann auch keine Vorsteuer erstattet bekommen.
Der Bürokratische Aufwand kann durch einen Büroservice gemindert werden, weil viel falsch zu machen gibs da eigentlich nicht.
Guter Hinweis. Was kostet sowas eigentlich?
Kommt drauf an wo Du lebst und welcher Aufwand entsteht.
Ich denke ab 30 EUR im Monat läst sich da schon was machen.
Tom
Moin!
Ne gewerblich Tätigkeit die einen Gewerbeschein erfordert ist dem Finanzamt anzuzeigen!
Wobei wir noch nicht wissen, obs so eine Tätigkeit ist, oder? Muss aber zugeben, dass ich davon ausgegangen bin, dass im Fall des Fragestellers keine Gewerbeanmeldung nötig ist.
Eine Tätigkeit, die _regelmäßig_ im Monat um die 300 Euro einbringt, aber kein Arbeitnehmerverhältnis ist, und die aufgrund der Tätigkeitsart auch nur sehr schwer als "freiberuflich" zu verkaufen sein dürfte, ist dann das letzte von den drei Möglichkeiten: gewerblich.
Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist ebenfalls zu beantragen und _kann- (muss aber nicht) unter bestimmten Vorraussetzungen gewährt werden.
Da ist meines Wissens nix zu beantragen. Gibt ja klare Einkommensgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Kannst Du zufällig Quellen für Deine Behauptung angeben? Würd mich jetzt doch mal interessieren - man lernt ja nie aus.
Du liegst falsch.
Erstens: Es gibt _Umsatzgrenzen_ für die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung, keine _Einkommensgrenzen_. Die Grenze liegt bei 17500 Euro Gesamtumsatz im vergangenen und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Wenn der Unternehmer die Umsatzsteuerbefreiung gewählt hat, wird bei Überschreiten dieser Grenzen das Finanzamt aktiv und für die kommende Zeit ankündigen, dass diese Wahl aufgrund der Umsätze nicht mehr geht.
Alternativ kann man sich als Kleinunternehmer aber eben auch für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden und dann entsprechend Vorsteuer ziehen. Die Wahl pro oder contra ist jedenfalls 5 Jahre bindend (sofern man die Umsatzgrenzen nicht überschreitet).
Die Ausgaben liegen über den Einnahmen, erwürde also jeden Monat Geld vom FA bekommen.
Aha, woher kennst Du seine Ausgaben? Relevant sind ja nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen, nech.
Da findet sich immer was: Fahrkosten, Telefon, Internet, Strom, Bürobedarf - das sind, zumindest anteilig, typische Verbrauchskosten, die schon mal ganz grundsätzlich in die Gewerbetätigkeit eingehen, und von der Umsatzsteuer her ebenfalls.
Nur mal angenommen, man würde 300 Euro Einnahmen und 50 Euro Ausgaben verbuchen.
Die 300 Euro sind entweder brutto (ohne extra Umsatzsteuer, Kleinunternehmer) oder netto (zuzüglich Umsatzsteuer) zu sehen.
Die 50 Euro sind simpel die Summe der abteiligen Rechnungen, und daher brutto (inklusive Umsatzsteuer). Oder getrennt betrachtet: 43,10 Euro Nettobetrag und 6,90 Euro Umsatzsteuer.
Die zwei Rechnungen, die man jetzt aufmachen kann:
Als Kleinunternehmer
Einnahmen 300,00 Euro
Ausgaben 50,00 Euro
--------- -----------
Gewinn: 250,00 Euro
Mit Umsatzsteuerpflicht:
Einnahmen 300,00 Euro und 48,00 Euro USt.
Ausgaben 43,10 Euro und 6,90 Euro USt.
--------- ----------- ---------------
Gewinn 256,90 Euro und 41,10 Euro USt ans Finanzamt zahlen
Diese Umsatzsteuerberücksichtigung führt dazu, dass sich Unternehmen tatsächlich immer nur für den Nettobetrag der Rechnung interessieren, denn die gezahlte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird einfach nur weitergereicht. Nur der Endverbraucher muß sich für die Preise inklusive Mehrwertsteuer interessieren.
Und wenn für die gewerbliche Tätigkeit mal ein neuer Computer oder sonst eine Hardware fällig wird, ist in deren Preis natürlich auch Umsatzsteuer drin. Und wenn mehr Umsatzsteuer drin ist, als man durch Einnahmen zu zahlen hat, dann zahlt das Finanzamt den überschüssigen Betrag tatsächlich auch zurück.
Eine Anschaffung von 348 Euro brutto (300 Euro Netto plus 48 Euro USt) würde also bei der Kleinunternehmerregelung nur gegen 300 Euro Einnahmen gerechnet und ein Minus von 48 Euro verursachen, bei Umsatzsteuerpflicht ergäbe sich eine schwarze Null.
Der Bürokratische Aufwand kann durch einen Büroservice gemindert werden, weil viel falsch zu machen gibs da eigentlich nicht.
In der Tat ist das einzig Nervige an der Umsatzsteuerpflicht die regelmäßige Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung, in die man die Summe seiner Umsatzsteuereinnahmen und -ausgaben einträgt und dann elektronisch zum Finanzamt schickt. Und natürlich auch entsprechend überweist.
Ichs würds drauf ankommen lassen, auch wenns vielleicht nicht ganz sauber sein mag.
Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und sonstige unschöne Tatbestände machen sich dahinter unter Umständen breit. Und das sind Dinge, bei denen es die Behören lieben, einfache Sachverhalte mit kleinen Geldstrafen zu ahnden. Bringt Geld in die Kasse und bestätigt das bekannte Motto "Die Kleine hängt man, die Großen läßt man laufen".
- Sven Rautenberg
Hell-O!
Eine Tätigkeit, die _regelmäßig_ im Monat um die 300 Euro einbringt, aber kein Arbeitnehmerverhältnis ist, und die aufgrund der Tätigkeitsart auch nur sehr schwer als "freiberuflich" zu verkaufen sein dürfte, ist dann das letzte von den drei Möglichkeiten: gewerblich.
Einspruch: Was ist mit den Land- und Forstwirten?
Siech*SCNR*fred