Hi,
Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist ebenfalls zu beantragen und _kann- (muss aber nicht) unter bestimmten Vorraussetzungen gewährt werden.
Da ist meines Wissens nix zu beantragen. Gibt ja klare Einkommensgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Kannst Du zufällig Quellen für Deine Behauptung angeben?
ja, den Fragebogen, den man bei der Gewerbeanmeldung ausgefüllt beim FA abgeben muss (Seite 3, Punkt 7.2). ;-)
Viele Grüße
Jörg