Hi,
diese Grafiken werden größtenteils mit einer Software des gleichen Herrstellers ausgeliefert. Die Nutzung jener Grafiken ist, so nehme ich an, nur innerhalb dieser Software gestattet.
Darauf hat der Rechtsinhaber i.d.R. genau *null* Einfluß.
Er kann das natürlich in seinen "Nutzungsbedingungen" vorschreiben, aber die sind, zumindest bei normalen Kaufverträgen, ohnehin schnurz-piep-egal.
Wenn es sich aber um ein Online-Spiel handelt, dann geht der Nutzer allerdings üblicherweise einen Individualvertrag ein. Und da können sich die Parteien zu allem verpflichten - auch, das Spiel nur in grünen Unterhosen zu spielen ... ;->
Beinhaltet das Verbreiten an Dritte auch das Senden der Grafiken an weitere Mitspieler?
Selbstredend - sofern es sich nicht um enge Verwandte oder Freunde handelt. Das ist bei Online-Spielen wohl kaum gewährleistet (Internetbekanntschaften zählen nicht zu dieser Gruppe).
Das ist mir bekannt, aber trifft das auch auf das Copyright zu?
Kennen wir nicht, haben wir nicht. *Wir* haben den Urheberrechtsschutz.
Gruß, Cybaer
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