Stefano Albrecht: Grafiken/Bilder, Copyright

Servus Forum,

vorweg: Womöglich wird dieser Eintrag für Einige zu lang, ich würde mich aber sehr freuen, wenn dennoch eine rege Anteilnahme aufkäme.

Kurze Einführung: Ich entwickle seit geraumer Zeit ein 2D-Online-Spiel (in Java). Grafisch orientiere ich mich dabei an Spiele von anderen Herrstellern, und daher verwende ich auch deren Grafiken (für Umgebung und Charaktere), solange das Spiel noch nicht an die Öffentlichkeit gelangt ist. Schon zu Beginn der Enwicklungszeit hatte ich mich mehrfach per E-Mail bei den jeweiligen Firmen gemeldet, und um eine Erlaubnis gefragt, die Grafiken verwenden zu dürfen. Keine wurde jemals beantwortet, also (un)klare Absagen nehme ich an. So weit so gut [1].

Worum es mir nun geht: Die Grafiken, die ich bisher verwendet habe, würde ich gerne auch im finalen Produkt verwenden. Allerdings auf folgende Art und Weise: Ich persönlich zeige diese Grafiken niemals, erwähne sie auch nicht und biete vorerst meine eigenen Grafiken an (für Umgebung und Charactere). Indirekt erkläre ich aber, dass die Grafiken, die bei mir zum Einsatz kommen, eine bestimmte "Norm" haben, um vom Programm automatisiert verwendet werden zu können (die Norm jener geschützter Grafiken). Da diese Norm sehr bekannt ist ("RPG-Maker", wenn das jemandem was sagt), werden einige Nutzer womöglich (mit Sicherheit) auf die Idee kommen, und die geschützten Grafiken der anderen Firma aus eigener Kraft verwenden. So würde sich das wie ein Lauffeuer verteilen. Um das kurz zu erklären: Jeder Spieler hat eine Spielfigur, die Grafik für die Figur kann aber selbst dazu gesteuert werden, und würde sich dann über das Netz an andere Mitspieler verteilen.

Rechtlich hatte ich mir das in etwa so vorgestellt, dass ich jeden Nutzer vor Nutzung des Programmes eine Nutzungsbedingung akzeptieren lasse (Checkbox-Nerve usw...). Darin soll auch stehen, dass jeder Nutzer selbst für die Grafiken zur Verantwortung gezogen werden kann, und ich persönlich mich davon vollkommen distanziere.

Ich weiß, ich bin ein Laie, was Rechtsfragen angeht, aber dafür gibt es ja mitunter dieses Forum ;~) Ich nehem an, dass es so, wie ich mir das vorstelle, nicht geht. Wie würdet Ihr das machen? Was seht Ihr für Möglichkeiten?

Ich danke Euch vielmals.

Freundliche Grüße
Stefano Albrecht

[1] Ich weiß, dass man Anfragen auch dominanter formulieren kann, d.h. in etwa: "Wenn Du mir nicht in so und so viel Tagen sagst, dass ich das nicht darf, nehm' ich an, dass ich die Erlaubis hab!". Das habe ich mir von verschiedenen Rechtlern bestätigen lassen. Das ist möglich. Aber soweit wollte ich zu jender Zeit nicht gehen.

--
Sancta Simplicitas!
  1. Ach und übrigens, zum Titel:
    Das sind ausländische Firmen.
    In deren Ländern gibt es das Copyright.

    1. Ach und übrigens, zum Titel:
      Das sind ausländische Firmen.
      In deren Ländern gibt es das Copyright.

      --

      Ehm..wäre das nicht das gleiche wie Foren-Avatare?da kannst du auch ein copyright geschütztesbild verwenden und es wird auf die rechener der forumbesucher übertragen....versuch in den chartas und AGB der foren zu suchen..
      __________________________-
      Menschen an sich , sind nicht schlecht - es sind nur ihre Taten (c).
      1. Hallo bleicher.

        Wenn du etwas sagen möchtest, dann tue dies doch …

        Einen schönen Samstag noch.

        Gruß, Mathias

        --
        … und verstecke deinen Beitrag nicht in der Signatur.
        sh:( fo:} ch:? rl:( br: n4:~ ie:{ mo:| va:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[ js:|
        debian/rules
        1. Hallo Mathias,

          Wenn du etwas sagen möchtest, dann tue dies doch …

          Immer häufiger findet sich der interessante Inhalt alleine in der Signatur

          Grüße
           Roland

          1. Hallo Orlando.

            Immer häufiger findet sich der interessante Inhalt alleine in der Signatur

            Äußerst merkwürdig; Opera springt beim Anklicken dieses Links erst einmal zu „Private Avatars anzeigen“, beim erneuten Klick auf „Los“ jedoch auf den richtigen Anker.

            Bei dir auch?

            Einen schönen Samstag noch.

            Gruß, Mathias

            --
            sh:( fo:} ch:? rl:( br: n4:~ ie:{ mo:| va:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[ js:|
            debian/rules
            1. Hallo Mathias,

              Signatur

              Äußerst merkwürdig; Opera springt beim Anklicken dieses Links erst einmal zu „Private Avatars anzeigen“, beim erneuten Klick auf „Los“ jedoch auf den richtigen Anker.

              Bei dir auch?

              Ja.

              Grüße
               Roland

              1. Hallo Orlando.

                Signatur

                Äußerst merkwürdig; Opera springt beim Anklicken dieses Links erst einmal zu „Private Avatars anzeigen“, beim erneuten Klick auf „Los“ jedoch auf den richtigen Anker.

                Bei dir auch?

                Ja.

                Gut zu wissen. Auf eine Suche nach der Ursache habe ich aber gerade keine Lust. Sollte dies an anderer Stelle erneut passieren, schaue ich mir das einmal genauer an.

                Einen schönen Samstag noch.

                Gruß, Mathias

                --
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                debian/rules
      2. Servus bleicher,

        Ehm..wäre das nicht das gleiche wie Foren-Avatare?da kannst du auch ein copyright geschütztesbild verwenden und es wird auf die rechener der forumbesucher übertragen....versuch in den chartas und AGB der foren zu suchen..

        da hast Du recht, das ist im Prinzip derselbe Umstand.
        Aber erlaubt ist es dort keinesfalls. Das beweisen nicht zuletzt die zahlreiche Klagen gegen Forenbesitzer. Und auf deren Argumente bezüglich ihrer Nutzungsbedingungen brachten die tollwütigen Anwälte immer das anscheinend unschlagbare Argument der Prüfungspflicht.

        Freundliche Grüße
        Stefano Albrecht

        --
        Sancta Simplicitas!
        1. Hallo,

          Und auf deren Argumente bezüglich ihrer Nutzungsbedingungen brachten
          die tollwütigen Anwälte immer das anscheinend unschlagbare Argument
          der Prüfungspflicht.

          mit einer gewissen(!!!) Berechtigung.  Zumal hier im konkreten Fall ja das urheberrechtsverletztende "einstellen" der Grafiken ja mehr als billigend inkauf genommen wurde. Was man spätestens mit dieser Diskussion hier leicht belegen kann ;-)

          Chräcker

          --
          Erinnerungen?
          zu:]
  2. Hallo,

    nicht das ich eine rechtlich fundierte Meinung hätte, erlaube mir aber trotzdem die Verständnisfragen:

    • ich "instaliere" einen Client und kann nun dieses Onlinespiel mit Deinen Grafiken spielen

    • durch einen, unter Umständen sogar aufmunteren, Hinweis von Dir könnte ich auf die Idee kommen, urheberrechts bzw copyrightverletzungen zu begehen, indem ich fremdgrafiken in ein "fremdprogramm" ("mein" Spieleclient) einbinde.

    Wenn sowas überhaubt hier verboten ist, ich kenne ja die Nutzungsbestimmungen nicht. Darf ich, als Beispiel, in einem nur bei mir ablaufendem Programm Grafiken von, sagen wir mal, Siedler II einbinden? Also wäre ein einbinden von Spielgrafiken in meinen hiesigen Bildschirmschoner schon eien Rechtsverletzung? Oder nur "von Fall zu Fall"?

    • jetzt die mir noch unklare Frage: werde nur ich diese Fremd-Grafiken, die ich bei mir einbinde, zu sehen bekommen? Oder wird die Grafik meiner Spielfigur dann automatisch, von Deinem bei mir instalierten Programm gesteuert, auf die Clientrechner der anderen Spieler übertragen? Dann käme noch die Förderung zur Verbreitung dieser Grafiken dazu.

    Chräcker

    --
    Erinnerungen?
    zu:]
    1. Servus Chräcker,

      endlich meldet sich jemand mal! :~)

      • ich "instaliere" einen Client und kann nun dieses Onlinespiel mit Deinen Grafiken spielen

      Ja.

      • durch einen, unter Umständen sogar aufmunteren, Hinweis von Dir könnte ich auf die Idee kommen, urheberrechts bzw copyrightverletzungen zu begehen, indem ich fremdgrafiken in ein "fremdprogramm" ("mein" Spieleclient) einbinde.

      Ja. Der Hinweis kommt aber nur im Notfall von mir. Durch die Bekanntheit der Grafiken nehme ich stark an, dass sich das von allein verbreiten wird. Das liegt auch daran, dass die Zielgruppe des Spiels auch diejenige der "anderen" Firmen ist, die ich schwammig genannt habe (namentlich zum Beispiel "Enterbrain Inc.", oder früher noch "ASCII Inc.", welche von ersterer aufgekauft wurde).

      • jetzt die mir noch unklare Frage: werde nur ich diese Fremd-Grafiken, die ich bei mir einbinde, zu sehen bekommen?

      Nein.

      Oder wird die Grafik meiner Spielfigur dann automatisch, von Deinem bei mir instalierten Programm gesteuert, auf die Clientrechner der anderen Spieler übertragen? Dann käme noch die Förderung zur Verbreitung dieser Grafiken dazu.

      Das trifft alles zu.

      Siehe mein Post:

      Um das kurz zu erklären: Jeder Spieler hat eine Spielfigur, die Grafik für die Figur kann aber selbst dazu gesteuert werden, und würde sich dann über das Netz an andere Mitspieler verteilen.

      Wie meinst Du, könnte ich mit sowas durchkommen?
      Ich hatte mir wie gesagt vorgestellt, viel Verantwortung dahingehend auf den Nutzer zu "schieben".

      Danke für die Anteilnahme.

      Freundliche Grüße
      Stefano Albrecht

      --
      Sancta Simplicitas!
      1. Hallo,

        ah, ups, habe ich wohl zu flüchtig gelesen.

        Also ich würde mal aus dem Bauch sagen: nein. Du kämst damit nicht durch. Ich kann keine Software anbieten und verteilen, und dann dazu ermuntern, das diese dazu genutzt wird, gegen Urheberrecht zu verstossen und nacher (auch wenns nett gesagt würde) "ICH habe doch die gestohlene Dateien nicht eingestellt und somit meine Software angewiesen, dies zu verteilen, das waren doch die anderen..."

        Würde ich mal aus dem Bauch herau sagen ;-)

        Grüße,

        Chräcker

        1. Servus Chräcker,

          Also ich würde mal aus dem Bauch sagen: nein.

          sowas murmelt mein Bauch leider auch... gelegentlich.

          Ich kann keine Software anbieten und verteilen, und dann dazu ermuntern, das diese dazu genutzt wird, gegen Urheberrecht zu verstossen (...)

          Wie gesagt, das nur im Notfall, und auch nicht unter meinem Namen, sondern Inkognito in diversen Forem zum Thema. Wenn klar ist, welche Norm die Grafiken verwenden (und darauf gibt es keinesfalls ein Copyright oder Patent, das wäre mir neu), gehe ich stark davon aus, dass sich das von selbst erledigt. Man könnte es auch von der anderen Seite betrachten:

          Stell Dir vor, ich hätte von Grund auf mit eigenen Grafiken gearbeitet, die (mehr oder weniger) zufälligerweise dieselbe Norm jener geschützter Grafiken verwenden. Dabei hege ich nicht einen Gedanken daran, dass die geschützten Grafiken zum Einsatz kämen. In meiner Software will ich jedoch die Möglichkeit bieten, dass der Spieler selbst entscheiden kann, wie seine Spielfigur aussieht. Und daraus ergibt sich schließlich auch die Möglichkeit, die teuflischen Grafiken zu verwenden. Wie sollte ich das überprüfen? Eine Liste mit Prüfsummen führen? Lieber nicht...

          Ich glaube daran, dass mein Vorhaben irgendwie umzusetzen ist, und ich hoffe weiterhin, dass hier im Forum jemand einen schlauen Ratschlag dazu hat ;~)

          Freundliche Grüße
          Stefano Albrecht

          --
          Sancta Simplicitas!
          1. Hallo,

            hm, im Gegenzug zu all meinen anderen Postings (inklusive des gerade vor 10 Sekunden abgesetzte unter Rolands) kommt mir ein anderer Gedanke: So wie Du es beschreibst, ist es vielleicht "doch" mit den Entwicklern dieses so verbreiteten Board-PHP-dingensteil vergleichbar. Da kann man Avatere einbauen. Sind nun die Bereitsteller der Board-Software verantwortlich, wenn urheberrechtlich bedenkliche Avatere genutzt werden?

            Allerdings: bist Du vergleichbar mit den Ausgangsprogrammieren oder eher vergleichbar mit einem speziellen board-Admin?

            Keine Ahnung, wie gesagt ;-)

            Chräcker

            --
            Erinnerungen?
            zu:]
        2. Hallo Chräcker,

          Also ich würde mal aus dem Bauch sagen: nein. Du kämst damit nicht durch.

          Dann sollten wir unsere Bäuche vergleichen, ich bin nämlich anderer Meinung.

          Ich kann keine Software anbieten und verteilen, und dann dazu ermuntern, das diese dazu genutzt wird, gegen Urheberrecht zu verstossen

          Das ist ein wichtiger Punkt. Alleine die Möglichkeit, fremde, urheberrechtlich geschützte Dateien einzubinden ist noch lange kein Verstoß. Das funktioniert mit sämtlichen Officeprogrammen und Webbrowsern. Kritisch wäre für mich eine allzu deutliche Bewerbung des Missbrauchs. Das Feature lediglich zu nennen dürfte unkritisch sein.

          "ICH habe doch die gestohlene Dateien nicht eingestellt und somit meine Software angewiesen, dies zu verteilen, das waren doch die anderen..."

          So würde ich argumentieren.

          Grüße
           Roland

          1. Hallo,

            So würde ich argumentieren.

            ih habe (ehrlich) keine Ahnung, wie es den Vertreibern/Erstellern der zahlreichen Datei-Tausch-Programmen/Plattformen geht, aber die stellen die Software ja auch erst mal nur so zur Verfügung und konnten ja nicht ahnen, das man damit dauch urheberrechtlich bedenkliches tauscht. Daran könnte man sich (bei Bauchmeinungsbildung) unter Umständen auch orientieren.

            Ausserdem lese ich seinen hiesigen thread schon als "Hoffnung", das die Leute genau "das" machen werden.

            Chräcker

            --
            Erinnerungen?
            zu:]
          2. Servus Roland,

            Alleine die Möglichkeit, fremde, urheberrechtlich geschützte Dateien einzubinden ist noch lange kein Verstoß. Das funktioniert mit sämtlichen Officeprogrammen und Webbrowsern.

            genau das war einer derjenigen Gedanken, die mich die Hoffnung behielten lassen. Aber die Welt ist böse. Rechtsanwälte bekanntermaßen auch. Und ich möchte nur ungern einem Bußgeld entgegen treten. Ich weiß, dann sollte ich die Sache gleich vergessen, aber so einfach möchte ich es mir dann doch nicht machen :~)

            So würde ich argumentieren.

            Wie würdest Du die Nutzungsbedingung für den bescheriebenen Umstand in etwa formulieren? Welche Punkte darin würdest Du wie präsentieren?

            Danke.

            Freundliche Grüße
            Stefano Albrecht

            --
            Sancta Simplicitas!
            1. Wie würdest Du die Nutzungsbedingung für den bescheriebenen Umstand in etwa formulieren? Welche Punkte darin würdest Du wie präsentieren?

              Ich kann dir natürlich keinen juristischen Rat geben, auch habe ich von den technischen Gegebenheite keine Ahnung. Ein entsprechender Hinweis könnte lauten:

              „Die Anwendung unterstützt Grafiken in Form des XY-Formats, welches von diversen Anbietern eingesetzt wird. Beachten Sie, dass derartige Ressourcen einer Lizenz unterliegen können, die eine Einbindung ausdrücklich untersagt. Der Autor übernimmt keine Haftung für etwaige Verstöße seitens der Benutzer.“

              Sollte es irgendwo tatsächlich frei verfügbare Grafiken geben, würde ich noch die Adresse verlinken.

              --
              OrlandoRolandBlogZitate
              1. Hallo Orlando

                Sollte es irgendwo tatsächlich frei verfügbare Grafiken geben, würde ich noch die Adresse verlinken.

                Und falls es frei verfügbare Tools gibt, mit der Grafiken dieses Formats erstellt werden können, dazu den Hinweis auf diese Tools und eventuell ein hilfreiche Tipps dazu.

                Auf Wiederlesen
                Detlef

                --
                - Wissen ist gut
                - Können ist besser
                - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
                1. Servus Detlef,

                  Und falls es frei verfügbare Tools gibt, mit der Grafiken dieses Formats erstellt werden können, dazu den Hinweis auf diese Tools und eventuell ein hilfreiche Tipps dazu.

                  Du scheinst Gedanken lesen zu können!
                  Es gibt tatsächlich ein freies Tool zum Erstellen jener Grafiken. Und Du hast Recht, wieso soll ich nicht auch darauf verweisen?
                  Das hatte ich ursprünglich auch vor, es erschien mir nur zu dreist, was eine Ermuntigung zu evtl. Lizenzverstößen anging, denn dieses Tool ist zwar frei, doch die Grafiken darin - ich bin mir nicht einmal sicher, ob der Autor selbst die Erlaubnis hat, die Grafiken zu verwenden... Aber das werde ich alsbald klären. Ich glaube jedoch, dass es eigene Grafiken sind, die er als "frei" deklariert hat.

                  Danke auch Dir! :~)

                  Freundliche Grüße
                  Stefano Albrecht

                  --
                  Sancta Simplicitas!
              2. „Die Anwendung unterstützt Grafiken in Form des XY-Formats, welches von diversen Anbietern eingesetzt wird. Beachten Sie, dass derartige Ressourcen einer Lizenz unterliegen können, die eine Einbindung ausdrücklich untersagt. Der Autor übernimmt keine Haftung für etwaige Verstöße seitens der Benutzer.“

                Das hört sich in meinen Ohren sehr realistisch an.
                Auch mein Bauch beschwert sich nicht! ;~)

                Hab Dank für die Antwort.

                Freundliche Grüße
                Stefano Albrecht

                --
                Sancta Simplicitas!
  3. Moin!

    Schon zu Beginn der Enwicklungszeit hatte ich mich mehrfach per E-Mail bei den jeweiligen Firmen gemeldet, und um eine Erlaubnis gefragt, die Grafiken verwenden zu dürfen. Keine wurde jemals beantwortet, also (un)klare Absagen nehme ich an. So weit so gut [1].

    [1] Ich weiß, dass man Anfragen auch dominanter formulieren kann, d.h. in etwa: "Wenn Du mir nicht in so und so viel Tagen sagst, dass ich das nicht darf, nehm' ich an, dass ich die Erlaubis hab!". Das habe ich mir von verschiedenen Rechtlern bestätigen lassen. Das ist möglich. Aber soweit wollte ich zu jender Zeit nicht gehen.

    Klar, formulieren kannst du viel. Nur: Es bringt dir nichts.

    Ich kann auch formulieren "Ich gehe davon aus, dass ich von deinem Konto 1000 Euro abbuchen darf - wenn nicht, kannst du dich ja melden." Deswegen kriege ich noch lange nicht legal 1000 Euro von dir.

    Ein Nutzungsvertrag kommt, wie jeder Vertrag, nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Keine Ahnung, was die Rechtler, die du da gefragt hast, für seltsame Meinungen vertreten haben, aber ohne aktive Genehmigung in Form einer Nachricht des Rechteinhabers kannst du keinerlei Nutzungserlaubnis provozieren.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
  4. Hi,

    Rechtlich hatte ich mir das in etwa so vorgestellt, dass ich jeden Nutzer vor Nutzung des Programmes eine Nutzungsbedingung akzeptieren lasse (Checkbox-Nerve usw...). Darin soll auch stehen, dass jeder Nutzer selbst für die Grafiken zur Verantwortung gezogen werden kann, und ich persönlich mich davon vollkommen distanziere.

    Wenn der User das Recht erworben hat, diese fremden Grafiken zu nutzen, dann darf er sie auch mit deinem Spiel nutzen. Private, anderweitige Nutzung ist kein Verstoß gegen das UrhG, sondern durch dieses explizit gedeckt.

    Wichtig ist nur, daß der User selbst keinen Verstoß begeht, und Du ihn dabei ggf. explizit unterstützt (also z.B. durch Verbreitung der Grafiken an Dritte). Wenn das nicht der Fall ist, ist wohl alles im grünen Bereich.

    BTW: Für urheberechtlichen Schutz muß das Werk eine "persönlich geistige Schöpfung" sein, also über das Herausreichen, was "Kreti & Pleti" so gemeinhin selbst zustandekriegen ("Schöpfungshöhe"). Das ist bei vielen Kleinstgrafiken (z.B. übliche Icons) i.d.R. ohnehin nicht gegeben ...

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    1. Servus Cybaer,

      Wenn der User das Recht erworben hat, diese fremden Grafiken zu nutzen, dann darf er sie auch mit deinem Spiel nutzen.

      diese Grafiken werden größtenteils mit einer Software des gleichen Herrstellers ausgeliefert. Die Nutzung jener Grafiken ist, so nehme ich an, nur innerhalb dieser Software gestattet.

      Wichtig ist nur, daß der User selbst keinen Verstoß begeht, und Du ihn dabei ggf. explizit unterstützt (also z.B. durch Verbreitung der Grafiken an Dritte). Wenn das nicht der Fall ist, ist wohl alles im grünen Bereich.

      Der Nutzer wird ggf. Nutzungslizenzen verletzen, wenn er die entsprechenden Grafiken verwendet. Beinhaltet das Verbreiten an Dritte auch das Senden der Grafiken an weitere Mitspieler? In den Nutzungsbedingungen würde ich jedenfalls das Einbinden von geschützten Grafiken verbieten. Wenn der Nutzer es dann doch macht... naja, das kann das Programm, und vor allem ich, ja nicht wissen ;~)

      BTW: Für urheberechtlichen Schutz muß das Werk eine "persönlich geistige Schöpfung" sein, also über das Herausreichen, was "Kreti & Pleti" so gemeinhin selbst zustandekriegen ("Schöpfungshöhe"). Das ist bei vielen Kleinstgrafiken (z.B. übliche Icons) i.d.R. ohnehin nicht gegeben ...

      Das ist mir bekannt, aber trifft das auch auf das Copyright zu?

      Danke für die Antwort.

      Freundliche Grüße
      Stefano Albrecht

      --
      Sancta Simplicitas!
      1. Hi,

        diese Grafiken werden größtenteils mit einer Software des gleichen Herrstellers ausgeliefert. Die Nutzung jener Grafiken ist, so nehme ich an, nur innerhalb dieser Software gestattet.

        Darauf hat der Rechtsinhaber i.d.R. genau *null* Einfluß.

        Er kann das natürlich in seinen "Nutzungsbedingungen" vorschreiben, aber die sind, zumindest bei normalen Kaufverträgen, ohnehin schnurz-piep-egal.

        Wenn es sich aber um ein Online-Spiel handelt, dann geht der Nutzer allerdings üblicherweise einen Individualvertrag ein. Und da können sich die Parteien zu allem verpflichten - auch, das Spiel nur in grünen Unterhosen zu spielen ... ;->

        Beinhaltet das Verbreiten an Dritte auch das Senden der Grafiken an weitere Mitspieler?

        Selbstredend - sofern es sich nicht um enge Verwandte oder Freunde handelt. Das ist bei Online-Spielen wohl kaum gewährleistet (Internetbekanntschaften zählen nicht zu dieser Gruppe).

        Das ist mir bekannt, aber trifft das auch auf das Copyright zu?

        Kennen wir nicht, haben wir nicht. *Wir* haben den Urheberrechtsschutz.

        Gruß, Cybaer

        --
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        1. Servus Cybaer,

          Beinhaltet das Verbreiten an Dritte auch das Senden der Grafiken an weitere Mitspieler?
          Selbstredend - sofern es sich nicht um enge Verwandte oder Freunde handelt. Das ist bei Online-Spielen wohl kaum gewährleistet (Internetbekanntschaften zählen nicht zu dieser Gruppe).

          zu meinem Verständniss:
          Mein Programm versendet Grafiken an weitere Mitspieler. Solche Grafiken werden mitunter vom Nutzer bereitgestellt, wobei ich nur freie Grafiken für diese Funktion gestatte. Ich kann jedoch nicht prüfen, ob sich der Nutzer auch daran hält. Und wenn er dann trotzdem geschützte Grafiken verwendet, bin ich voll haftbar für dieses Dilemma? Es gibt doch auch zahlreiche andere Programme, die vergleichbare Funktionen bieten. Wie wird das üblicherweise geregelt?

          Das ist mir bekannt, aber trifft das auch auf das Copyright zu?
          Kennen wir nicht, haben wir nicht. *Wir* haben den Urheberrechtsschutz.

          Also wird das Copyright "aus" einem anderem Land bei uns in ein Urheberrecht konvertiert? Worauf ich hinaus wollte ist, dass es bei dem Copyright soweit ich weiß keine Mindest-Schöpfungshöhe gibt, da es, im Gegensatz zum Urheberrecht, den ökonomischen Aspekt vorzieht, und, so glaube ich, "anmeldbar" (nicht zu verwechseln mit dem Patent) ist. Oder?

          Hab Dank für die Antwort.

          Freundliche Grüße
          Stefano Albrecht

          --
          Sancta Simplicitas!
          1. Hi,

            Und wenn er dann trotzdem geschützte Grafiken verwendet, bin ich voll haftbar für dieses Dilemma?

            Nein. Wenn der User gegen Recht verstoßen möchte, ist es sein Bier. Wenn Du ihn darin förderst, dann auch deins. Sieht aber zumindest nicht so aus. ;)

            Also wird das Copyright "aus" einem anderem Land bei uns in ein Urheberrecht konvertiert?

            Bei uns gelten generell keine Gesetze aus anderen Ländern. Wir sind souverän und haben eigene. ;)

            Da wird auch nichts "konvertiert". Wenn Du in einem Land lebst, daß überhaupt keinen Urheberrechtsschutz kennt, kannst du kopieren, wie du lustig bist ...

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
            1. Servus Cybaer,

              Und wenn er dann trotzdem geschützte Grafiken verwendet, bin ich voll haftbar für dieses Dilemma?
              Nein. Wenn der User gegen Recht verstoßen möchte, ist es sein Bier.

              das ist genau die Antwort, die ich hören wollte ;~)

              Bei uns gelten generell keine Gesetze aus anderen Ländern. Wir sind souverän und haben eigene. ;)

              Danke für die Information.

              Danke generell für die Anteilnahme.

              Freundliche Grüße
              Stefano Albrecht

              --
              Sancta Simplicitas!
          2. Hi,

            Mein Programm versendet Grafiken an weitere Mitspieler. Solche Grafiken werden mitunter vom Nutzer bereitgestellt, wobei ich nur freie Grafiken für diese Funktion gestatte. Ich kann jedoch nicht prüfen, ob sich der Nutzer auch daran hält. Und wenn er dann trotzdem geschützte Grafiken verwendet, bin ich voll haftbar für dieses Dilemma?

            Versuch doch mal, z.B. Microsoft haftbar zu machen, weil deren Mailclients dazu benutzt werden, um illegale Kopien von Musikstücken, Bildern, ... zu versenden oder sogar zum Verbreiten von Viren ...
            Und wenn Du schon dabei bist, auch gleich noch die Telekommunikations-Unternehmen, über deren Leitungen das geschieht.

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            Schreinerei Waechter
            O o ostern ...
            Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
            1. Servus Andi,

              Versuch doch mal, z.B. Microsoft haftbar zu machen, weil deren Mailclients dazu benutzt werden, um illegale Kopien von Musikstücken, Bildern, ... zu versenden oder sogar zum Verbreiten von Viren ...
              Und wenn Du schon dabei bist, auch gleich noch die Telekommunikations-Unternehmen, über deren Leitungen das geschieht.

              das sind hübsche Argumente. Du hast natürlich recht, aber ich wollte dennoch nachfragen, da ich in Sachen Rechtslage relativ unerfahren bin, und mir in Deutschland so Einiges Vorstellen kann, was Haftung betrifft. Daher die etwas naive Frage :~)

              Danke für die Antwort.

              Freundliche Grüße
              Stefano Albrecht

              --
              Sancta Simplicitas!