Stefano Albrecht: Grafiken/Bilder, Copyright

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Servus Cybaer,

Beinhaltet das Verbreiten an Dritte auch das Senden der Grafiken an weitere Mitspieler?
Selbstredend - sofern es sich nicht um enge Verwandte oder Freunde handelt. Das ist bei Online-Spielen wohl kaum gewährleistet (Internetbekanntschaften zählen nicht zu dieser Gruppe).

zu meinem Verständniss:
Mein Programm versendet Grafiken an weitere Mitspieler. Solche Grafiken werden mitunter vom Nutzer bereitgestellt, wobei ich nur freie Grafiken für diese Funktion gestatte. Ich kann jedoch nicht prüfen, ob sich der Nutzer auch daran hält. Und wenn er dann trotzdem geschützte Grafiken verwendet, bin ich voll haftbar für dieses Dilemma? Es gibt doch auch zahlreiche andere Programme, die vergleichbare Funktionen bieten. Wie wird das üblicherweise geregelt?

Das ist mir bekannt, aber trifft das auch auf das Copyright zu?
Kennen wir nicht, haben wir nicht. *Wir* haben den Urheberrechtsschutz.

Also wird das Copyright "aus" einem anderem Land bei uns in ein Urheberrecht konvertiert? Worauf ich hinaus wollte ist, dass es bei dem Copyright soweit ich weiß keine Mindest-Schöpfungshöhe gibt, da es, im Gegensatz zum Urheberrecht, den ökonomischen Aspekt vorzieht, und, so glaube ich, "anmeldbar" (nicht zu verwechseln mit dem Patent) ist. Oder?

Hab Dank für die Antwort.

Freundliche Grüße
Stefano Albrecht

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Sancta Simplicitas!