Servus Roland,
Alleine die Möglichkeit, fremde, urheberrechtlich geschützte Dateien einzubinden ist noch lange kein Verstoß. Das funktioniert mit sämtlichen Officeprogrammen und Webbrowsern.
genau das war einer derjenigen Gedanken, die mich die Hoffnung behielten lassen. Aber die Welt ist böse. Rechtsanwälte bekanntermaßen auch. Und ich möchte nur ungern einem Bußgeld entgegen treten. Ich weiß, dann sollte ich die Sache gleich vergessen, aber so einfach möchte ich es mir dann doch nicht machen :~)
So würde ich argumentieren.
Wie würdest Du die Nutzungsbedingung für den bescheriebenen Umstand in etwa formulieren? Welche Punkte darin würdest Du wie präsentieren?
Danke.
Freundliche Grüße
Stefano Albrecht
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Sancta Simplicitas!
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