Servus Chräcker,
Also ich würde mal aus dem Bauch sagen: nein.
sowas murmelt mein Bauch leider auch... gelegentlich.
Ich kann keine Software anbieten und verteilen, und dann dazu ermuntern, das diese dazu genutzt wird, gegen Urheberrecht zu verstossen (...)
Wie gesagt, das nur im Notfall, und auch nicht unter meinem Namen, sondern Inkognito in diversen Forem zum Thema. Wenn klar ist, welche Norm die Grafiken verwenden (und darauf gibt es keinesfalls ein Copyright oder Patent, das wäre mir neu), gehe ich stark davon aus, dass sich das von selbst erledigt. Man könnte es auch von der anderen Seite betrachten:
Stell Dir vor, ich hätte von Grund auf mit eigenen Grafiken gearbeitet, die (mehr oder weniger) zufälligerweise dieselbe Norm jener geschützter Grafiken verwenden. Dabei hege ich nicht einen Gedanken daran, dass die geschützten Grafiken zum Einsatz kämen. In meiner Software will ich jedoch die Möglichkeit bieten, dass der Spieler selbst entscheiden kann, wie seine Spielfigur aussieht. Und daraus ergibt sich schließlich auch die Möglichkeit, die teuflischen Grafiken zu verwenden. Wie sollte ich das überprüfen? Eine Liste mit Prüfsummen führen? Lieber nicht...
Ich glaube daran, dass mein Vorhaben irgendwie umzusetzen ist, und ich hoffe weiterhin, dass hier im Forum jemand einen schlauen Ratschlag dazu hat ;~)
Freundliche Grüße
Stefano Albrecht
Sancta Simplicitas!