echo $begrüßung;
d.h. ich könnte auch abgemant werden, wenn ich auf meiner privaten HP ein unvollständiges Impressum hätte?
Wenn die Voraussetzungen für eine Abmahnung gegeben sind, selbstverständlich. Dazu zählt nicht nur ein Verstoß deinerseits sondern auch dass der Abmahnende berechtigt ist, dich abzumahnen. Siehe http://www.linksandlaw.info/Abmahnung.html besonders Wer ist zu einer Abmahnung berechtigt?
Eine Abmahnung wegen unvollständigen Impressums auf einer privaten Webseite (ob sie wirklich privat ist oder vielleicht doch gewerblichen Charakter hat muss gegebenenfalls ein Gericht feststellen) dürfte meiner Meinung nach nicht vorkommen, weil es dabei an der nötigen Berechtigung fehlt. Wenn es aber zu einer Streitigkeit wegen eines anderen Delikts im Zusammenhang mit der Seite kommt, sehe ich aber die Chance, dass die ermittelnden Behörden diese "Nachlässigkeit" ahnden.
Der Gesetzgeber hat ja bei der Impressumspflicht für Internet-Veröffentlichungen nicht im Sinn gehabt, die Veröffentlicher zu schikanieren oder sie dem Spamern zum Fraß vorzuwerfen. Sinn des Impressums ist es, einen Ansprechpartner nebst Kommunikationsmöglichkeiten inklusive gerichtlicher Ladungsfähigkeit zu haben. Was schon seit Ewigkeiten bei körperlichen Veröffentlichungen vorgeschrieben ist, ist quasi nur auf elektronische Publikationen erweitert worden.
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