carrie: Unterhaltzahlung

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1. Das nennt man Trennungsunterhalt, unter Umständen erhält die Frau zusätzlich auch Vorsorgeunterhalt.
2. Wie hoch ist denn jeweils das unterhaltsrechtlich relevante bereinigte Netto-Einkommen des Mannes und das der Frau? Das kann durchaus höher sein als die Rente des Mannes oder auch niedriger als das Erwerbseinkommen der Frau. Z.B. wird der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Haus als Einkommen gerechnet. Schulden können das Einkommen z.B. u.U. mindern. Ebenso anfallende Werbungskosten. Ebenso werden Unterhaltspflichten für minderjährige oder gleichgestellte priv. volljährige Kinder berücksichtigt ("es gibt keine Kinder unter 18" = es gibt aber volljährige Kinder?)

Das muss im Detail ausgerechnet werden. Unterhaltsberechnungen durch einen Anwalt sind, jedenfalls wenn sie richtig und genau gemacht werden, aufwendig und dementsprechend nicht ganz billig.

Und außerdem: Mann ist selbst schuld, wenn er sich in den letzten 10 Jahren Getrenntlebens nicht hat scheiden lassen. Für Ehepartner besteht halt eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Hätte er sich beizeiten scheiden lassen, wäre die Ehefrau u.U. noch jung genug gewesen, sich nach der Scheidung mittels Vollzeitarbeit auf eigene Füße zu stellen. Dadurch die letzten 10 Jahre keine Scheidung erfolgt ist, haben sich die Chancen des Mannes nach der Scheidung keinen Unterhalt zahlen zu müssen, unter Umständen sehr verschlechtert. Hier hätte es sich vermutlich ausgezahlt, sich beizeiten anwaltlich beraten zu lassen (für eine erste Orientierung gibts z.B. www.frag-einen-anwalt.de)...wenn das Ganze nicht nur ein vorgestelltes Szenario ist