anna: OT: Mietvertrag

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*Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*

*Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*

Hallo,

also die Höhe des Rückstandes sprich der zeitraum ist etwas unüblich. normalerweise wird in solch einer Klausel von 2 mietrückständen gesprochen.aber seis drumm.

sofern du mit einem betrag in Höhe einer warmmiete beim Vermieter im Rückstand bist bekommst du eine ordentliche Kündigung. (kündigungsfrist) beim dritten mal (manchmal auch beim zweiten male) gibt es die außerordentliche Kündigung. (ohne Kündigungsfrist)

die gebühren für den Mahnbescheid betragen jedoch 19 Euro. die gebühren , kosten werden im Mahnbescheid mit aufgeführt. da geht kein weg darum rum.
je nach dem warum ein mietrückstand entsteht, sollte man wiederspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen.

(dies ist kein rechtsberatung. dieser Beitrag dient lediglich zur Orientierung.)

lg anna