SQLér: OT: Mietvertrag

Salute !

ich habe mal ne frage die sich um einen Mietvertrag handelt.
Ist sowas gültig oder mehr eine ungültige klausel?:

*Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*

*Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*

Dazu muss ich noch sagen wird dieser Mietvertrag von einem Privat-Vermieter ausgestellt.
Sind denn solche klauseln gültig?
Danke für Antworten!

  1. Hi,

    *Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*

    http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-nuernberg/kuendigung-mietvertrag-kuendigungsfristen.htm, unter "1. Fristlose Kündigung des Vermieters".

    *Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*

    Da finde ich jetzt nichts zu, aber ich glaube nicht, dass dies gültig ist. Ähnliches haben Sparkassen vor Jahren gemacht, wenn eine Abbuchung erfolglos versucht wurde; sie haben dann gerichtlich einen Dämpfer bekommen. Vielleicht solltest Du aber die Rechtsberatung Deiner Rechtsschutzversicherung zu Rate ziehen, die Du natürlich bereits hast bzw. umgehend abschließt.

    Cheatah

    --
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  2. Hi !

    *Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*

    Das ist rechtswidrig. Siehe Link

    http://www.mieterverein-neustadt.de/artikel/archiv_2006-04.html

    *Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*

    Na, das sehe ich eher als eine Art Hinweis, daß der Vermieter Dir die Gebühren aufdrücken will.

    http://www.fss-online.de/index_recht.asp?w=#n14

    Das Problem beim Mahnbescheid ist: Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn nach 2 Wochen nach Zustellung eines Mahnbescheids nichts passiert, hätte also der Vermieter die Möglichkeit, den Betrag per Gerichtsvollzieher bei Dir zu holen ("Vollstreckbarer Titel"). Und Du kannst erstmal nichts dagegen machen. Daher bei sowas sich schnell auf den ersten Link beziehen oder gleich dem Vermieter sagen, daß das illegal ist, denn man muß, wie in obigem Gerichtsurteil, dem Mieter erst mal die Möglichkeit einer Art "Wiedergutmachung" geben, bevor man "draufhauen" darf.

    Gruß

    Hans

  3. Hi,

    Ist sowas gültig oder mehr eine ungültige klausel?:
    *Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*

    Erst mal richtig sortieren:
    Eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses zieht einen Mietrückstand von einem Monat mit sich.
    (Kann ja nur so sein, "einen Mietrückstand" ist im Akkusativ, "eine Kündigung" der einzige Satzteil im Nominativ ...)

    Mit anderen Worten: wenn Dir sofort nach Vertragsabschluß gekündigt wird, hast Du einen Monat Mietrückstand.
    Ich glaube kaum, daß diese Regelung vor einem Gericht bestehen kann.

    *Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*

    Entweder "Die Gebühr beträgt" oder "Die Gebühren betragen".
    Scheitert also schon an der sprachlichen Gültigkeit ...

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    O o ostern ...
    Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
  4. *Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*

    *Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*

    Hallo,

    also die Höhe des Rückstandes sprich der zeitraum ist etwas unüblich. normalerweise wird in solch einer Klausel von 2 mietrückständen gesprochen.aber seis drumm.

    sofern du mit einem betrag in Höhe einer warmmiete beim Vermieter im Rückstand bist bekommst du eine ordentliche Kündigung. (kündigungsfrist) beim dritten mal (manchmal auch beim zweiten male) gibt es die außerordentliche Kündigung. (ohne Kündigungsfrist)

    die gebühren für den Mahnbescheid betragen jedoch 19 Euro. die gebühren , kosten werden im Mahnbescheid mit aufgeführt. da geht kein weg darum rum.
    je nach dem warum ein mietrückstand entsteht, sollte man wiederspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen.

    (dies ist kein rechtsberatung. dieser Beitrag dient lediglich zur Orientierung.)

    lg anna