Hi,
*Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*
http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-nuernberg/kuendigung-mietvertrag-kuendigungsfristen.htm, unter "1. Fristlose Kündigung des Vermieters".
*Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*
Da finde ich jetzt nichts zu, aber ich glaube nicht, dass dies gültig ist. Ähnliches haben Sparkassen vor Jahren gemacht, wenn eine Abbuchung erfolglos versucht wurde; sie haben dann gerichtlich einen Dämpfer bekommen. Vielleicht solltest Du aber die Rechtsberatung Deiner Rechtsschutzversicherung zu Rate ziehen, die Du natürlich bereits hast bzw. umgehend abschließt.
Cheatah
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