Hans: OT: Mietvertrag

Beitrag lesen

Hi !

*Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*

Das ist rechtswidrig. Siehe Link

http://www.mieterverein-neustadt.de/artikel/archiv_2006-04.html

*Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*

Na, das sehe ich eher als eine Art Hinweis, daß der Vermieter Dir die Gebühren aufdrücken will.

http://www.fss-online.de/index_recht.asp?w=#n14

Das Problem beim Mahnbescheid ist: Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn nach 2 Wochen nach Zustellung eines Mahnbescheids nichts passiert, hätte also der Vermieter die Möglichkeit, den Betrag per Gerichtsvollzieher bei Dir zu holen ("Vollstreckbarer Titel"). Und Du kannst erstmal nichts dagegen machen. Daher bei sowas sich schnell auf den ersten Link beziehen oder gleich dem Vermieter sagen, daß das illegal ist, denn man muß, wie in obigem Gerichtsurteil, dem Mieter erst mal die Möglichkeit einer Art "Wiedergutmachung" geben, bevor man "draufhauen" darf.

Gruß

Hans