Hi,
Ist sowas gültig oder mehr eine ungültige klausel?:
*Einen Mietrückstand von einem Monat zieht eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses mit sich*
Erst mal richtig sortieren:
Eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses zieht einen Mietrückstand von einem Monat mit sich.
(Kann ja nur so sein, "einen Mietrückstand" ist im Akkusativ, "eine Kündigung" der einzige Satzteil im Nominativ ...)
Mit anderen Worten: wenn Dir sofort nach Vertragsabschluß gekündigt wird, hast Du einen Monat Mietrückstand.
Ich glaube kaum, daß diese Regelung vor einem Gericht bestehen kann.
*Die gebühren eines Mahnbescheides beträgt 10€*
Entweder "Die Gebühr beträgt" oder "Die Gebühren betragen".
Scheitert also schon an der sprachlichen Gültigkeit ...
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
O o ostern ...
Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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