Hallo Tom,
War es ein Fernabsatzgeschäft?
Willst Du auf das Widerrufsrecht hinaus?
Erstens klingt das so, als wäre die schon längst abgelaufen, und zweitens ist das bei Dienstleistungen etwas schwieriger als bei Wahren:
Nach §312d Absatz 3 erlischt das Widerufsrecht nämlich, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Kunden oder durch Veranlassung des Kunden begonnen würde.
Bei einem schon benutzten DSL-Anschluss dürfte das meiner bescheidenen Meinung nach ziemlich klar der Fall sein.
Grüße
Daniel