Daniel Thoma: Rechtlicher Rahmen diverser Flash-Games

Beitrag lesen

Hallo Jonathan,

Das was Du hier behauptest, ist eine gefährliche Fehlinformation und der Wikipedia-Artikel, auf den Du verweist, ist leider ziemlich schlecht.
Framing (der Begriff hat sich wohl unter Juristen für das Einbinden von Inhalten etabliert, weil es die gängige Form ist), ist äußerst problematisch. Es ist _manchmal_ möglicherweise zulässig, wenn man es verwendet, um bestimmte Dienste anzubieten. (Übersetzung von Webseiten, evtl. Bildersuche)

Zitat dazu:
"Bei Framing und Inline-Linking wird einem Nutzer eine Werkkombination angeboten, die einem Nutzer ohne die Tätigkeit des Linkproviders nicht zugänglich wäre und die der Linkprovider offline nur unter Inanspruchnahme des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts bzw. online ohne die Linkingtechnologie nur unter Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung erstellen könnte. Ein Ergebnis, das offline verboten werden kann, darf auch online nicht ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt sein. Nur in Fällen, bei denen online Programme zur Verfügung gestellt werden, bei denen der Nutzer selbst die betroffene Webseite auswählt, erscheint die unmittelbare Verletzung eines Verwertungsrechts nicht zutreffend. Dies betrifft z.B. den Service einiger Suchmaschinen, Webseiten zu übersetzen und die übersetze Version innerhalb eines Frames darzustellen. Verallgemeinernd greift die Ausnahme bei ASP-Anwendungen, die einen Bezug zu Webseiten aufweisen."
< http://www.linksandlaw.com/ownpublications-zsfgpromotion.htm>
Da gibt es auch gleich eine Dissertation zu dem Thema.

Weitere Quellen zum Thema:
< http://www.linksandlaw.de/Framing5.htm>
< http://www.heise.de/newsticker/meldung/84213>
< http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_für_Hyperlinks>

Ein Einbinden mit Object oder Img dürfte sich rechtlich durch nichts unterscheiden, bei Frames entstand das Problem wohl nur zuerst. Es ist eher noch schlimmer, da da nichtmal der ursprüngliche Kontext mit eingebunden wird.

Die Angabe einer Quelle dürfte auch kaum reichen. Ein komplettes Spiel geht nicht als Zitat durch. Selbst wenn man eine Spielesuchmaschine baut, dürfte es problematisch werden, sobald man die Spiele aus dem Kontext reist.
Selbst Googles Bildersuche zeigt die Bilder (außer als stark verkleinerte Vorschau) erstmal nur in Originalgröße und verlinkt auf das Bild, zeigt es aber nie auf einer eigenen Seite an.

Und ganz sicher ist, dass man sich damit (auch in einem der wenigen, zulässigen Fälle) auf juristisch höchst gefährliches Gebiet begibt. Man sollte also selbst dann über eine angemessen gefüllte Kriegskasse verfügen...

Grüße

Daniel