Rechtlicher Rahmen diverser Flash-Games
Manfred
- recht
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1 Daniel Thoma
Hi,
Es gibt im Internet ja haufenweise kostenlose Flash-Spiele die man auf tausenden von Seiten findet (als Beispiel sei hier folgende Seite erwähnt: http://www.sosic.ch/spiele/spiele.html )
Meine Frage jetzt, wie sieht es Rechtlich aus, darf ich das auch? auf der Seite sind ja nicht wirklich Hinweise zu den einzelnen Spielen zu finden, bzw. viele Spiele sind auch auf zahlreichen anderen Seiten - und nicht alle enthalten Informationen zum (H)Ersteller.
Bzw. gibt es ein Regelung dass man die Spiele (wenn wer Rechte einheben will) von der Seite entfernen kann ohne gleich abgemahnt zu werden bzw. sonst irgendwie zur Kasse gebeten wird?
Hallo Manfred,
Wenn du die Spiele einfach so kopierst (bzw. kopiert anbietest) ist das jedenfalls rechtlich nicht in Ordnung, sofern du keine Erlaubnis dazu vom Urheber/Rechteinhaber kriegst. Ein Link auf eine Seite wo das angeboten wird ist dagegen unproblematisch, natürlich sofern die Seite keinen illegalen Eindruck macht.
PS: Alles persönliche, nicht zwingend richtige Meinung, ich bin nicht vom Fach. Dies war keine Rechtsberatung.
Jonathan
Ein Link auf eine Seite wo das angeboten wird ist dagegen unproblematisch, natürlich sofern die Seite keinen illegalen Eindruck macht.
Ja schon, aber die Besucher sollen ja auf meiner Seite bleiben und nicht einfach "durchreisen" *g*
Moin!
Ein Link auf eine Seite wo das angeboten wird ist dagegen unproblematisch, natürlich sofern die Seite keinen illegalen Eindruck macht.
Ja schon, aber die Besucher sollen ja auf meiner Seite bleiben und nicht einfach "durchreisen" *g*
Das ist das übliche Problem von Leuten, die glauben, nur durch festgehaltene Besucher würde man als Anbieter glücklich.
Das Gegenteil ist der Fall: Losgelassene Besucher werden glücklich, weil sie wahrscheinlich etwas gefunden haben, was ihre Bedürfnisse befriedigt. Und dann kommen sie gerne wieder, weil sie auf deiner Seite wieder etwas finden, was sie glücklich macht.
Stell dir mal Google vor, ohne dass man von dort auf andere Seite käme. Wäre grauslig.
Wenn du mehr bieten willst als Links auf gute Spieleseiten, dann kümmere dich darum, die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Spiele einzuholen. Dann bleiben deine Besucher auch auf deiner Seite - wobei du davon wenig merken wirst, denn wenn sie stundenlang ein Flash-Game spielen, laden sie ja keine anderen Seiten von dir. Das ist dem Zustand, dass sie woanders hingehen und dort stundenlang was spielen, nicht unähnlich... :)
- Sven Rautenberg
Das ist das übliche Problem von Leuten, die glauben, nur durch festgehaltene Besucher würde man als Anbieter glücklich.
Deine Argumentation macht hier durchauss Sinn...
Wenn du mehr bieten willst als Links auf gute Spieleseiten, dann kümmere dich darum, die Erlaubnis zur Veröffentlichung der Spiele einzuholen.
Ja gern, aber wie finde ich heraus wem das Spiel gehört, ohne es erst durch eine Abmahnung/Klage zu erfahren?
Dann bleiben deine Besucher auch auf deiner Seite - wobei du davon wenig merken wirst, denn wenn sie stundenlang ein Flash-Game spielen, laden sie ja keine anderen Seiten von dir. Das ist dem Zustand, dass sie woanders hingehen und dort stundenlang was spielen, nicht unähnlich...
Die Flash-Games sollen ja hauptsächlich dazu dienen die Seite erstmal zu finden. Außerdem die Inhalte der Seite sind gar nicht so unverwandt mit Flash-Games, von daher glaub ich schon das ein gewisser Anteil der Leute sich auch gern mal ein oder zwei andere Seiten ansehen wird...
Moin!
Ja gern, aber wie finde ich heraus wem das Spiel gehört, ohne es erst durch eine Abmahnung/Klage zu erfahren?
Sowas sollte üblicherweise durch entsprechende Angaben im Flash-Film zu erfahren sein. Im Zweifel fragst du den Betreiber der bisher veröffentlichenden Seite, ob er der Urheber ist, oder ob er vom Urheber eine Genehmigung hat und wie man selbst den Urheber kontaktieren kann. Wenn da
Dann bleiben deine Besucher auch auf deiner Seite - wobei du davon wenig merken wirst, denn wenn sie stundenlang ein Flash-Game spielen, laden sie ja keine anderen Seiten von dir. Das ist dem Zustand, dass sie woanders hingehen und dort stundenlang was spielen, nicht unähnlich...
Die Flash-Games sollen ja hauptsächlich dazu dienen die Seite erstmal zu finden.
Flash liefert aber keine indizierbaren Inhalte für Suchmaschinen, das heißt also, dass es keinen Unterschied macht, ob deine Seite ein Flash-Game enthält, oder nicht.
Außerdem die Inhalte der Seite sind gar nicht so unverwandt mit Flash-Games, von daher glaub ich schon das ein gewisser Anteil der Leute sich auch gern mal ein oder zwei andere Seiten ansehen wird...
Man kann auf deinen Seiten spielen? Was denn? "Such den Link"?
- Sven Rautenberg
Flash liefert aber keine indizierbaren Inhalte für Suchmaschinen, das heißt also, dass es keinen Unterschied macht, ob deine Seite ein Flash-Game enthält, oder nicht.
Google hat in bezug auf Flash indizieren schon ein paar große Schritte nach vorn gemacht, aber mir ist durchaus bewusst dass Flash nicht unbedingt das richtige Mittel ist um in den Suchergebnissen vorne zu sein.
Es geht darum das Links mit diversen Flash-Games oft hin und her geschickt werden über icq/e-mails/irc/...
Den Suchmaschinen wird aber schon auch noch Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Sowas sollte üblicherweise durch entsprechende Angaben im Flash-Film zu erfahren sein. Im Zweifel fragst du den Betreiber der bisher veröffentlichenden Seite, ob er der Urheber ist, oder ob er vom Urheber eine Genehmigung hat und wie man selbst den Urheber kontaktieren kann. Wenn da
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo Manfred,
Ja schon, aber die Besucher sollen ja auf meiner Seite bleiben und nicht einfach "durchreisen" *g*
Dann musst du eben eigenen Inhalt anbieten. Ich kann mir auch die komplette Wikipedia kopieren und auf meinen Server laden, besonders viele Besucher werde ich da nicht kriegen. Heißt: Selbst wenn du die Spiele kopieren würdest ist das nicht unbedingt eine maußnahme um die besucher auf deiner Seite zu halten. Andererseits: Wenn du Bewertungen oder andere Inhalte zu den Spielen gibst, stört auch ein Link nicht besonders, man kann das Spiel selbst ja z.B. in einem neuen Tab (oder Fenster) öffnen oder sich deine Seite bookmarken.
Du kannst auch das Spiel direkt von der fremden Webseite einbinden, z.B. mit einem object-tag mit der url vom fremden Server, das dürfte in den meisten Fällen rechtlich völlig problemlos sein, weil du ja nur dem Browser sagst, wo es das Spiel gibt, und es nicht selbst kopierst. Das wird im Allgemeinen aber eher als "unmoralisch" angesehen und das sollte man auch nicht machen. Außerdem kann der fremde Seitenbetreibung z.B. mit einer Refer(r)er-Überprüfung sowas verhindern.
Jonathan
Moin!
Du kannst auch das Spiel direkt von der fremden Webseite einbinden, z.B. mit einem object-tag mit der url vom fremden Server, das dürfte in den meisten Fällen rechtlich völlig problemlos sein,
Nein, das ist identisch zum Kopieren des Spiels auf den eigenen Server. Man macht sich die Leistung Dritter zueigen, die fremde Leistung wird ja nahtlos in die eigene Seite integriert. Aus Urhebersicht ist so ein Vorgehen ohne Erlaubnis verboten.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Nein, das ist identisch zum Kopieren des Spiels auf den eigenen Server. Man macht sich die Leistung Dritter zueigen, die fremde Leistung wird ja nahtlos in die eigene Seite integriert. Aus Urhebersicht ist so ein Vorgehen ohne Erlaubnis verboten.
Ich (und die Wikipedia) sehe das anders*. In jedem Fall ist es aber so, dass man sowas nicht machen sollte.
*) Natürlich ist das abhängig davon, wie man sich zu dem eingebundenen Objekt verhält. Wenn man behauptet (oder den Anschein erweckt), man hätte es selbst erstellst, hast du vermutlich Recht, meiner Meinung nach sollte aber zumindest eine Nennung der originalen Internet-Adresse/des Urhebers ausreichen keine rechtlichen Probleme zu kriegen.
Jonathan
Hallo Jonathan,
Ich (und die Wikipedia) sehe das anders*.
Ui... Die Argumentation dort halte ich für SEHR gefährlich. In dem Paperboy-Urteil geht es um Hyperlinks (lies: <a href>), NICHT um das direkte Einbinden als Frame, Object, <img> oder sonstwas. Es gibt meines Wissens KEIN Urteil zu dem Thema außerhalb des Wettbewerbrechts (d.h. das sich auf's Urheberrecht stützt), aber ich würde einer Klage wegen Verstoßes gegen § 106 UrhG SEHR GUTE Chancen vor Gericht einräumen, denn in § 106 steht ja explizit: »vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt«. IMHO dürfte das Einbetten unter "verbreitet" fallen. Und selbst wenn nicht, gibt's z.B. noch § 13 UrhG (Anerkennung der Urheberschaft), wogegen man beim Einbetten ohne Erlaubnis in den meisten Fällen verstößt.
Ferner: Selbst wenn das Werk an sich kopiert werden kann, kann "Traffic-Klau" in meinen Augen durchaus unter StGB § 265a Erschleichen von Leistungen (da werden explizit Telekommunikationsnetze genannt!) fallen.
Ich bin zwar kein Jurist, aber das EINBETTEN von fremden Inhalten ohne Erlaubnis würde ich definitiv als verboten ansehen - egal was in der Wikipedia steht. Das dort zitierte Urteil bezieht sich nämlich wie bereits erwähnt auf Hyperlinks, was einen völlig anderen Sachverhalt darstellt.
Viele Grüße,
Christian
Hallo Christian,
Ich bin zwar kein Jurist, aber das EINBETTEN von fremden Inhalten ohne Erlaubnis würde ich definitiv als verboten ansehen - egal was in der Wikipedia steht. Das dort zitierte Urteil bezieht sich nämlich wie bereits erwähnt auf Hyperlinks, was einen völlig anderen Sachverhalt darstellt.
Gut, ich lass mich da gerne überzeugen. Halten wir fest: Nicht Hotlinken, es sei denn der Webseitenbetreiber wünscht es ausdrücklich (und stellt z.B. Code zum Einbinden des Objekts auf die eigene Webseite bereit).
Jonathan
Moin!
Ich bin zwar kein Jurist, aber das EINBETTEN von fremden Inhalten ohne Erlaubnis würde ich definitiv als verboten ansehen - egal was in der Wikipedia steht. Das dort zitierte Urteil bezieht sich nämlich wie bereits erwähnt auf Hyperlinks, was einen völlig anderen Sachverhalt darstellt.
Gut, ich lass mich da gerne überzeugen. Halten wir fest: Nicht Hotlinken, es sei denn der Webseitenbetreiber wünscht es ausdrücklich (und stellt z.B. Code zum Einbinden des Objekts auf die eigene Webseite bereit).
Grundlage der Aussagen in dem Wikipedia-Artikel ist die Textänderung der anonymen IP 84.144.76.178 vom 19. Januar 2007. Diese Änderung entspricht keinesfalls den Anforderungen eines neutralen Standpunkts, wie er in der Wikipedia gefordert wird (was schon nach kurzer Zeit auch bemängelt wurde). Die allzu tendentiösen Spitzen dieses Textes sind dann im Laufe der Zeit abgefeilt worden, übrig geblieben ist aber die durch nichts belegte Aussage, das Einbinden von urheberrechtlich geschützen Werken auf die eigene Seite wäre rechtlich unbedenklich - zumindest was das Urheberrecht angeht.
Ich halte die derzeitige Textversion für sehr bedenklich formuliert.
- Sven Rautenberg
Hallo Christian,
Ferner: Selbst wenn das Werk an sich kopiert werden kann, kann "Traffic-Klau" in meinen Augen durchaus unter StGB § 265a Erschleichen von Leistungen (da werden explizit Telekommunikationsnetze genannt!) fallen.
"(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist." StGB § 265a
Nein, ich kann mir nicht vorstellen, dass das greift.
Dort geht es darum, dass man ein Telekommunikationsnetz nutzt, aber nicht dafür bezahlt. Durch das einbinden benutzt man das Telekommunikationsnetz aber gar nicht --> man erschleicht auch keine Leistung.
Dass der Inhaltsanbieter dafür bezahlen muss, wenn seine Inhalte abgerufen werden, ist sein Problem. Durch das Einbinden bekommt er vielleicht unerwartet viele Besucher, das könnte ihm aber durch einen Link genau so passierten.
Bei Strafrecht muss man da auch wirklich am Text bleiben und kann nicht irgendwie argumentieren, dass man ja durch das einbinden unzulässigerweise indirekt das Telekommunikationsnetz nutzt und den Inhaltsanbieter bezahlen lässt.
Traffic-Klau scheint mir eher so eine Schöpfung für einen ungeschrieben Kodex privater Webseitenbetreiber zu sein ;-)
Ich bin zwar kein Jurist, aber das EINBETTEN von fremden Inhalten ohne Erlaubnis würde ich definitiv als verboten ansehen - egal was in der Wikipedia steht.
Generell ist es das wohl nicht, aber in 99% aller praktischen Fälle ;-)
Grüße
Daniel
Moin!
Nein, das ist identisch zum Kopieren des Spiels auf den eigenen Server. Man macht sich die Leistung Dritter zueigen, die fremde Leistung wird ja nahtlos in die eigene Seite integriert. Aus Urhebersicht ist so ein Vorgehen ohne Erlaubnis verboten.
Ich (und die Wikipedia) sehe das anders*.
Au weia, typischer Fall von WP-Gläubigkeit.
Die Darstellung des Artikels wird in der zugehörigen Diskussionsseite durchaus nicht unwidersprochen gelassen. Außerdem kriegt man das Gefühl, dass sich hier nicht die allerbesten Juristen als Autoren betätigt haben, sondern die Beiträge eher auf dem Level von "Script-Proggern" liegt.
In jedem Fall ist es aber so, dass man sowas nicht machen sollte.
Das Risiko, die nahtlose Einbindung von fremden Grafiken oder Flash-Animationen in die eigene Site per <img> oder <object> als Urheberrechtsverletzung angekreidet zu kriegen, liegt durchaus meßbar über Null.
*) Natürlich ist das abhängig davon, wie man sich zu dem eingebundenen Objekt verhält. Wenn man behauptet (oder den Anschein erweckt), man hätte es selbst erstellst, hast du vermutlich Recht, meiner Meinung nach sollte aber zumindest eine Nennung der originalen Internet-Adresse/des Urhebers ausreichen keine rechtlichen Probleme zu kriegen.
Natürlich gibt es das Zitatrecht. Das setzt allerdings voraus, dass sich die einbindende Seite in irgendeiner eigenständigen Form mit dem zitierten Objekt auseinandersetzt. Zudem sind Vollzitate immer problematischer, als wenn man nur Ausschnitte verwendet. Sowas dürfte aber bei Flash-Animationen schwierig realisierbar sein.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Das Risiko, die nahtlose Einbindung von fremden Grafiken oder Flash-Animationen in die eigene Site per <img> oder <object> als Urheberrechtsverletzung angekreidet zu kriegen, liegt durchaus meßbar über Null.
Ungeachtet der rechtlichen Situation kann das aber auch daran liegen, dass manche Anwälte gerne Abmahnungen verschicken und manche Richter nicht viel Ahnung vom Internet haben.
Natürlich gibt es das Zitatrecht. Das setzt allerdings voraus, dass sich die einbindende Seite in irgendeiner eigenständigen Form mit dem zitierten Objekt auseinandersetzt. Zudem sind Vollzitate immer problematischer, als wenn man nur Ausschnitte verwendet. Sowas dürfte aber bei Flash-Animationen schwierig realisierbar sein.
Hui, bei einem Zitat ist es aber so, dass man das Zitierte kopiert, was man bei einem object-Verweis eben nicht macht.
Jonathan
Moin!
Das Risiko, die nahtlose Einbindung von fremden Grafiken oder Flash-Animationen in die eigene Site per <img> oder <object> als Urheberrechtsverletzung angekreidet zu kriegen, liegt durchaus meßbar über Null.
Ungeachtet der rechtlichen Situation kann das aber auch daran liegen, dass manche Anwälte gerne Abmahnungen verschicken und manche Richter nicht viel Ahnung vom Internet haben.
Wenn es urheberrechtlich unzulässig ist, eine Grafik vom fremden Server zu kopieren, auf den eigenen Server zu lagern und dort einzubinden, wieso soll es dann erlaubt sein, die Grafik direkt vom fremden Server aus einzubinden, wenn das optisch wahrnehmbare Ergebnis für den Besucher absolut identisch ist.
Nur weil im ersten Fall ein Kopiervorgang mehr vorkommt, nämlich das logischerweise unerlaubte Kopieren auf den einbindenden Server, bedeutet das ja nicht für den zweiten Fall, dass der rechtmäßige Anbieter der Grafik es hinnehmen muß, dass seine Grafik aus dem Kontext gerissen wird, der Betrachter keine Quellenangabe erhält, er aber trotzdem die Kosten für die Übermittlung zu tragen hat.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Wenn es urheberrechtlich unzulässig ist, eine Grafik vom fremden Server zu kopieren, auf den eigenen Server zu lagern und dort einzubinden, wieso soll es dann erlaubt sein, die Grafik direkt vom fremden Server aus einzubinden, wenn das optisch wahrnehmbare Ergebnis für den Besucher absolut identisch ist.
Weil das rechtlich so festgelegt ist?
Außerdem ist ein enormer Unterschied. Im Hotlinking-Fall verbreitet der Urheber seine Photos. Die Leute sind vielleicht nicht von seiner Webseite gekommen, aber da er keine Referer-Prüfung einsetzt ist ihm das anscheinend egal. Der Besucher sagt nur »Gib mir bitte /photos/bild01.jpg« und der Urheber bzw der Webserver gibt es ihm. Wo ist da das rechtliche Problem? Wenn der Urheber das nicht mag, muss er halt den besucher vorher überprüfen. Wenn ich (oder mein Webserver) jedem der micht fragt 10€ gebe, und nicht nur meinem Sohn, der sich ne Pizza holen will, bin ich auch selbst schuld und kann deswegen keinen verklagen. Außerdem: Wenn der Urheber keine Veröffentlichung mehr will, kann er einfach die Bilder vom Webserver nehmen. Wenn er später will, dass nur zahlende oder registrierte Besucher die Bilder sehen können, ist auch das kein Problem.
Anders ist es bei einer Kopie bzw. dann, wenn jemand die Gratis-Kopie, die er legalerweise gekriegt hat, selbst kopiert und weiterverbreitet und keine Erlaubnis dazu gekriegt hat.
Jonathan
Hallo Jonathan,
Solche technischen Spitzfindigkeiten sind nicht zielführend, besonders im Zivilrecht nicht. Die Rechtswissenschaft orientiert sich da bei der Auslegung durchaus am Zweck des Gesetzes und der ist in diesem Fall eben, den Urheber vor der ungenehmigten Bearbeitungen oder Vervielfältigungen seiner Werke zu schützen, unabhängig davon, wie diese technisch zu Stande kommen. Entscheidend ist, was der Anwender hinterher auf dem Bildschirm sieht, und das beabsichtigt war, dass er genau das sieht.
In den wenigen Fällen, in denen das zulässig ist, wird auch nicht mit technischen Details argumentiert, sondern damit, dass das eingebundene Werk eben nicht als Teil der umgebenden Seite betrachtet werden kann, weil es sich beispielswiese um eine Webanwendung handelt, bei der der Anwender bestimmt, was dort angezeigt wird.
Diese Auslegung vom Zweck her nennt sich wohl Teleologische Auslegung. In der von mir angeführten Quelle (die Dissertation) wird in der Zusammenfassung auch so Argumentiert und es gibt ja auch Urteile, in denen das Einbinden von Inhalten untersagt wurde.
Grüße
Daniel
Moin!
Wenn es urheberrechtlich unzulässig ist, eine Grafik vom fremden Server zu kopieren, auf den eigenen Server zu lagern und dort einzubinden, wieso soll es dann erlaubt sein, die Grafik direkt vom fremden Server aus einzubinden, wenn das optisch wahrnehmbare Ergebnis für den Besucher absolut identisch ist.
Weil das rechtlich so festgelegt ist?
Da es zu diesem Thema bislang noch keine richterlichen Entscheidungen gibt, kann man nicht sagen, welche Gesetze hier als relevant herangezogen werden.
Außerdem ist ein enormer Unterschied. Im Hotlinking-Fall verbreitet der Urheber seine Photos. Die Leute sind vielleicht nicht von seiner Webseite gekommen, aber da er keine Referer-Prüfung einsetzt ist ihm das anscheinend egal. Der Besucher sagt nur »Gib mir bitte /photos/bild01.jpg« und der Urheber bzw der Webserver gibt es ihm. Wo ist da das rechtliche Problem?
In diesem Fall gibts kein rechtliches Problem. Das ist aber ja auch nicht unter "Traffic-Klau" zu subsummieren. Wenn man von einer Webseite aus auf alle im Internet verfügbaren Ressourcen VERLINKEN darf, dann darf man auch auf extern gelagerte Bilder VERLINKEN. Sprich: Der Benutzer klickt einen Button, ein Bild oder einen Text an, und der Browser löscht den Fensterinhalt oder öffnet ein neues, und lädt dort hinein exklusiv den Inhalt der neuen URL.
Etwas komplett anderes ist es (zumindest nach meiner Auffassung), wenn jemand ein externes Bild als Bestandteil seiner eigenen Seite einbindet.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Weil das rechtlich so festgelegt ist?
Da es zu diesem Thema bislang noch keine richterlichen Entscheidungen gibt, kann man nicht sagen, welche Gesetze hier als relevant herangezogen werden.
Man beachte das Fragezeichen hinter meinem Beitrag. Wäre ich mir sicher, dass es wirklich so stimmt, wäre da ein Punkt.
In diesem Fall gibts kein rechtliches Problem. Das ist aber ja auch nicht unter "Traffic-Klau" zu subsummieren. Wenn man von einer Webseite aus auf alle im Internet verfügbaren Ressourcen VERLINKEN darf, dann darf man auch auf extern gelagerte Bilder VERLINKEN. Sprich: Der Benutzer klickt einen Button, ein Bild oder einen Text an, und der Browser löscht den Fensterinhalt oder öffnet ein neues, und lädt dort hinein exklusiv den Inhalt der neuen URL.
Etwas komplett anderes ist es (zumindest nach meiner Auffassung), wenn jemand ein externes Bild als Bestandteil seiner eigenen Seite einbindet.
Nun, beides ist HTTP-Mäßig ein ganz normaler Seitenaufruf. Das Internet ist so konzipiert worden, dass man Objekte von fremden Webseiten nachladen darf, wenn man also Sachen veröffentlicht, muss man damit rechnen, dass die woanders eingebaut werden, oder es entsprechend (Referer-Überprüfung z.B.) verhindern.
Urheberrechtlich sehe ich beim Hotlinking absolut kein Problem, weder aus der technischen Sicht noch aus der Sicht des Urhebers.
Probleme kann es beim Wettbewerbsrecht geben, wenn man wie schon genannt, die Arbeit/Bilder eines anderen zu seinem eigenen Vorteil nutzt. Wenn ich also z.B. durch das einbinden von Spielen eines fremden Anbieters mir Vorteile, mehr Seitenbesucher, evtl. mehr Werbeeinnahmen usw. verschaffe. Das einbinden aber z.B. in Form eines Pseudo-Zitats halte ich aber für durchaus in Prdnung und ich halte es auch nicht für wichtig, dass man selbst großartigen Bezug auf das Gehotlinkte nimmt. Wichtig ist eben nur, dass das eingebundene Objekt nicht der Hauptinhalt meiner Webseite wird.
Das Argument, dass der Inhaber der Original-Seite größere Traffic-kosten hat, zählt IMHO nicht. Wenn er etwas, wodurch er kosten hat, gratis veröffentlicht, ist er selbst schuld. Wenn jemand einen Freibierstand dauerhaft geöffnet hat ist es auch kein Problem, wenn z.B. Reiseführer auf ihren Touren den Freibierstand fest in ihr Programm einplanen und dadurch evtl. profitieren. (Natürlich dürfen sie nicht behaupten, dass das Bier von ihnen kommt. Außerdem haben sie den Nachteil der Abhängigkeit, der Inhaber des standes kann z.B. jederzeit den Verkauf an Reisegruppen stoppen oder den ganzen Stand schließen.)
Jonathan
Moin!
Nun, beides ist HTTP-Mäßig ein ganz normaler Seitenaufruf. Das Internet ist so konzipiert worden, dass man Objekte von fremden Webseiten nachladen darf, wenn man also Sachen veröffentlicht, muss man damit rechnen, dass die woanders eingebaut werden, oder es entsprechend (Referer-Überprüfung z.B.) verhindern.
Das Internet ist Technik. Ob etwas, was technisch möglich ist, auch gesellschaftlich akzeptiert (juristische Legalität ist nur eine Unterform davon) ist, ist eine ganz andere Frage. Die Technik von Schusswaffen funktioniert auch - erschießen darf man trotzdem niemanden ohne weiteres.
Urheberrechtlich sehe ich beim Hotlinking absolut kein Problem, weder aus der technischen Sicht noch aus der Sicht des Urhebers.
Ok, definiere "Hotlinking".
Das Einbinden eines extern gelagerten Bildes per <img> ist urheberrechtlich in meinen Augen problematisch, da es im Resultat identisch zu einer urheberrechtlich fraglos nicht gestatteten Kopie auf dem eigenen Server wirkt.
Probleme kann es beim Wettbewerbsrecht geben, wenn man wie schon genannt, die Arbeit/Bilder eines anderen zu seinem eigenen Vorteil nutzt. Wenn ich also z.B. durch das einbinden von Spielen eines fremden Anbieters mir Vorteile, mehr Seitenbesucher, evtl. mehr Werbeeinnahmen usw. verschaffe. Das einbinden aber z.B. in Form eines Pseudo-Zitats halte ich aber für durchaus in Prdnung und ich halte es auch nicht für wichtig, dass man selbst großartigen Bezug auf das Gehotlinkte nimmt. Wichtig ist eben nur, dass das eingebundene Objekt nicht der Hauptinhalt meiner Webseite wird.
Es dürfte aber schwierig zu argumentieren sein, dass ein vom externen Server eingebundenes Flash-Spiel gerade KEIN Hauptinhalt der einzelnen Seite ist. Jedenfalls nicht in der mir vorschwebenden und hier wahrscheinlich auch beabsichtigten Gestaltung.
Das Argument, dass der Inhaber der Original-Seite größere Traffic-kosten hat, zählt IMHO nicht. Wenn er etwas, wodurch er kosten hat, gratis veröffentlicht, ist er selbst schuld. Wenn jemand einen Freibierstand dauerhaft geöffnet hat ist es auch kein Problem, wenn z.B. Reiseführer auf ihren Touren den Freibierstand fest in ihr Programm einplanen und dadurch evtl. profitieren. (Natürlich dürfen sie nicht behaupten, dass das Bier von ihnen kommt. Außerdem haben sie den Nachteil der Abhängigkeit, der Inhaber des standes kann z.B. jederzeit den Verkauf an Reisegruppen stoppen oder den ganzen Stand schließen.)
Das Freibierargument ist prima. Weil's so schön hinkt.
Wenn irgendwo ein Freibierstand ist, dann hältst du es für legitim, wenn du vor diesen Freibierstand dein riesiges Bierzelt stellst und dort Bier verkaufst, dass du dir jeweils beim Freibierstand abholst.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
Das Internet ist Technik. Ob etwas, was technisch möglich ist, auch gesellschaftlich akzeptiert (juristische Legalität ist nur eine Unterform davon) ist, ist eine ganz andere Frage. Die Technik von Schusswaffen funktioniert auch - erschießen darf man trotzdem niemanden ohne weiteres.
Der Vergleich hinkt. Das Internet/WWW ist genau mit dieser Vernetzung im Hinterkopf geschaffen worden.
(ok, vielleicht nicht gerade mit Hotlinking, aber schon mit Links). Wenn du mit ner Achterbahn fährst, darfst du dich nicht wundern, wenn dir hinterher schlecht wird, könnte man argumentieren. Durch das veröffentlichen einer Webseite nimmst du Hotlinking in Kauf, wenn du keine Gegenmaßnahmen triffst.
Ok, definiere "Hotlinking".
Einbinden von Objekten von fremden Servern in die eigene Internetpräsens oder in Foren/Boards u.ä.
Das Einbinden eines extern gelagerten Bildes per <img> ist urheberrechtlich in meinen Augen problematisch, da es im Resultat identisch zu einer urheberrechtlich fraglos nicht gestatteten Kopie auf dem eigenen Server wirkt.
Das Resultat ist unerheblich. Ich kann ein Musikstück haben, weil es gratis auf irgendner Messe auf CD's verteilt wurde, oder weil ich es mir illegal besorgt habe (über die legalität von Tauschbörsen argumentieren wir jetzt besser nicht). Die Resultat, bzw. das Hörerlebnis ist das gleiche, die Legalität nicht.
Es dürfte aber schwierig zu argumentieren sein, dass ein vom externen Server eingebundenes Flash-Spiel gerade KEIN Hauptinhalt der einzelnen Seite ist. Jedenfalls nicht in der mir vorschwebenden und hier wahrscheinlich auch beabsichtigten Gestaltung.
Das stimmt. Deswegen sollte mans ja auch nicht machen.
Wenn irgendwo ein Freibierstand ist, dann hältst du es für legitim, wenn du vor diesen Freibierstand dein riesiges Bierzelt stellst und dort Bier verkaufst, dass du dir jeweils beim Freibierstand abholst.
Jein. Wenn der Freibierstandbetreiber so blöd ist sein Bier zu verschenken, ist das sein Problem. Ob man das jetzt legitim finden muss ist fraglich. Legal ist es aber m.M.n.
Jonathan
Moin!
Der Vergleich hinkt. Das Internet/WWW ist genau mit dieser Vernetzung im Hinterkopf geschaffen worden.
Es ist irrelevant, was irgendwer irgendwann im Hinterkopf hatte. Vielleicht hat derjenige seine Idee ja schon bereut, weil er so blöd war, unlimitiertes Verlinken und Einbinden technisch möglich zu machen.
(ok, vielleicht nicht gerade mit Hotlinking, aber schon mit Links).
Links sind was komplett anderes. Wir reden hier über die nahtlose Einbindung. Das ist keine Verlinkung.
Wenn du mit ner Achterbahn fährst, darfst du dich nicht wundern, wenn dir hinterher schlecht wird, könnte man argumentieren. Durch das veröffentlichen einer Webseite nimmst du Hotlinking in Kauf, wenn du keine Gegenmaßnahmen triffst.
Und die Gegenmaßnahmen können technischer oder juristischer Natur sein. Es technisch zu lösen ist, wenn man keine Lust auf langwierige Auseinandersetzungen ohne finanzielle Vorteile hat, sicher schneller umgesetzt.
Die juristische Gegenmaßnahme wird aber auch dann und wann angewendet - erfolgreich. Heise meldet: Framing eines Fotos verletzt Urheberrechte.
Ok, definiere "Hotlinking".
Einbinden von Objekten von fremden Servern in die eigene Internetpräsens oder in Foren/Boards u.ä.
Das ist genau das, was im o.a. Framing-Urteil als illegal bewertet wurde.
Das Einbinden eines extern gelagerten Bildes per <img> ist urheberrechtlich in meinen Augen problematisch, da es im Resultat identisch zu einer urheberrechtlich fraglos nicht gestatteten Kopie auf dem eigenen Server wirkt.
Die Heise-Meldung gibt mir Recht.
Müssen wir das jetzt noch weiter diskutieren?
- Sven Rautenberg
Hallo Jonathan,
Das was Du hier behauptest, ist eine gefährliche Fehlinformation und der Wikipedia-Artikel, auf den Du verweist, ist leider ziemlich schlecht.
Framing (der Begriff hat sich wohl unter Juristen für das Einbinden von Inhalten etabliert, weil es die gängige Form ist), ist äußerst problematisch. Es ist _manchmal_ möglicherweise zulässig, wenn man es verwendet, um bestimmte Dienste anzubieten. (Übersetzung von Webseiten, evtl. Bildersuche)
Zitat dazu:
"Bei Framing und Inline-Linking wird einem Nutzer eine Werkkombination angeboten, die einem Nutzer ohne die Tätigkeit des Linkproviders nicht zugänglich wäre und die der Linkprovider offline nur unter Inanspruchnahme des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts bzw. online ohne die Linkingtechnologie nur unter Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung erstellen könnte. Ein Ergebnis, das offline verboten werden kann, darf auch online nicht ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt sein. Nur in Fällen, bei denen online Programme zur Verfügung gestellt werden, bei denen der Nutzer selbst die betroffene Webseite auswählt, erscheint die unmittelbare Verletzung eines Verwertungsrechts nicht zutreffend. Dies betrifft z.B. den Service einiger Suchmaschinen, Webseiten zu übersetzen und die übersetze Version innerhalb eines Frames darzustellen. Verallgemeinernd greift die Ausnahme bei ASP-Anwendungen, die einen Bezug zu Webseiten aufweisen."
< http://www.linksandlaw.com/ownpublications-zsfgpromotion.htm>
Da gibt es auch gleich eine Dissertation zu dem Thema.
Weitere Quellen zum Thema:
< http://www.linksandlaw.de/Framing5.htm>
< http://www.heise.de/newsticker/meldung/84213>
< http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_für_Hyperlinks>
Ein Einbinden mit Object oder Img dürfte sich rechtlich durch nichts unterscheiden, bei Frames entstand das Problem wohl nur zuerst. Es ist eher noch schlimmer, da da nichtmal der ursprüngliche Kontext mit eingebunden wird.
Die Angabe einer Quelle dürfte auch kaum reichen. Ein komplettes Spiel geht nicht als Zitat durch. Selbst wenn man eine Spielesuchmaschine baut, dürfte es problematisch werden, sobald man die Spiele aus dem Kontext reist.
Selbst Googles Bildersuche zeigt die Bilder (außer als stark verkleinerte Vorschau) erstmal nur in Originalgröße und verlinkt auf das Bild, zeigt es aber nie auf einer eigenen Seite an.
Und ganz sicher ist, dass man sich damit (auch in einem der wenigen, zulässigen Fälle) auf juristisch höchst gefährliches Gebiet begibt. Man sollte also selbst dann über eine angemessen gefüllte Kriegskasse verfügen...
Grüße
Daniel
Hallo Manfred,
Du kannst vermutlich davon ausgehen, das bei solchen Seiten in größerem Stil Urheberrechte verletzt werden. Die meisten Autoren der Spiele stört das wohl nicht, sie wissen es nicht oder sie haben keine Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen.
Wenn sich da nicht im Spiel selbst bzw. auf einer Seite, die offensichtlich dem Autor gehört, ein Hinweis findet, dass Du das kopieren darfst, solltest Du es lassen. (Für einbinden auf der eigenen Seite gilt das gleiche).
Verlinken sollte wohl kein Problem sein. Ich finde nicht, dass es klar genug erkennbar ist, dass da Urheberrechte verletzt werden. Sicher bin ich mir da aber nicht, und Ärger kann es ja auch erstmal geben, obwohl man im Recht ist.
Grüße
Daniel