Hallo Christian,
Ich bin zwar kein Jurist, aber das EINBETTEN von fremden Inhalten ohne Erlaubnis würde ich definitiv als verboten ansehen - egal was in der Wikipedia steht. Das dort zitierte Urteil bezieht sich nämlich wie bereits erwähnt auf Hyperlinks, was einen völlig anderen Sachverhalt darstellt.
Gut, ich lass mich da gerne überzeugen. Halten wir fest: Nicht Hotlinken, es sei denn der Webseitenbetreiber wünscht es ausdrücklich (und stellt z.B. Code zum Einbinden des Objekts auf die eigene Webseite bereit).
Jonathan