Sven Rautenberg: Rechtlicher Rahmen diverser Flash-Games

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Moin!

Nun, beides ist HTTP-Mäßig ein ganz normaler Seitenaufruf. Das Internet ist so konzipiert worden, dass man Objekte von fremden Webseiten nachladen darf, wenn man also Sachen veröffentlicht, muss man damit rechnen, dass die woanders eingebaut werden, oder es entsprechend (Referer-Überprüfung z.B.) verhindern.

Das Internet ist Technik. Ob etwas, was technisch möglich ist, auch gesellschaftlich akzeptiert (juristische Legalität ist nur eine Unterform davon) ist, ist eine ganz andere Frage. Die Technik von Schusswaffen funktioniert auch - erschießen darf man trotzdem niemanden ohne weiteres.

Urheberrechtlich sehe ich beim Hotlinking absolut kein Problem, weder aus der technischen Sicht noch aus der Sicht des Urhebers.

Ok, definiere "Hotlinking".

Das Einbinden eines extern gelagerten Bildes per <img> ist urheberrechtlich in meinen Augen problematisch, da es im Resultat identisch zu einer urheberrechtlich fraglos nicht gestatteten Kopie auf dem eigenen Server wirkt.

Probleme kann es beim Wettbewerbsrecht geben, wenn man wie schon genannt, die Arbeit/Bilder eines anderen zu seinem eigenen Vorteil nutzt. Wenn ich also z.B. durch das einbinden von Spielen eines fremden Anbieters mir Vorteile, mehr Seitenbesucher, evtl. mehr Werbeeinnahmen usw. verschaffe. Das einbinden aber z.B. in Form eines Pseudo-Zitats halte ich aber für durchaus in Prdnung und ich halte es auch nicht für wichtig, dass man selbst großartigen Bezug auf das Gehotlinkte nimmt. Wichtig ist eben nur, dass das eingebundene Objekt nicht der Hauptinhalt meiner Webseite wird.

Es dürfte aber schwierig zu argumentieren sein, dass ein vom externen Server eingebundenes Flash-Spiel gerade KEIN Hauptinhalt der einzelnen Seite ist. Jedenfalls nicht in der mir vorschwebenden und hier wahrscheinlich auch beabsichtigten Gestaltung.

Das Argument, dass der Inhaber der Original-Seite größere Traffic-kosten hat, zählt IMHO nicht. Wenn er etwas, wodurch er kosten hat, gratis veröffentlicht, ist er selbst schuld. Wenn jemand einen Freibierstand dauerhaft geöffnet hat ist es auch kein Problem, wenn z.B. Reiseführer auf ihren Touren den Freibierstand fest in ihr Programm einplanen und dadurch evtl. profitieren. (Natürlich dürfen sie nicht behaupten, dass das Bier von ihnen kommt. Außerdem haben sie den Nachteil der Abhängigkeit, der Inhaber des standes kann z.B. jederzeit den Verkauf an Reisegruppen stoppen oder den ganzen Stand schließen.)

Das Freibierargument ist prima. Weil's so schön hinkt.

Wenn irgendwo ein Freibierstand ist, dann hältst du es für legitim, wenn du vor diesen Freibierstand dein riesiges Bierzelt stellst und dort Bier verkaufst, dass du dir jeweils beim Freibierstand abholst.

- Sven Rautenberg

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"Love your nation - respect the others."