Sven Rautenberg: Rechtlicher Rahmen diverser Flash-Games

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Moin!

Der Vergleich hinkt. Das Internet/WWW ist genau mit dieser Vernetzung im Hinterkopf geschaffen worden.

Es ist irrelevant, was irgendwer irgendwann im Hinterkopf hatte. Vielleicht hat derjenige seine Idee ja schon bereut, weil er so blöd war, unlimitiertes Verlinken und Einbinden technisch möglich zu machen.

(ok, vielleicht nicht gerade mit Hotlinking, aber schon mit Links).

Links sind was komplett anderes. Wir reden hier über die nahtlose Einbindung. Das ist keine Verlinkung.

Wenn du mit ner Achterbahn fährst, darfst du dich nicht wundern, wenn dir hinterher schlecht wird, könnte man argumentieren. Durch das veröffentlichen einer Webseite nimmst du Hotlinking in Kauf, wenn du keine Gegenmaßnahmen triffst.

Und die Gegenmaßnahmen können technischer oder juristischer Natur sein. Es technisch zu lösen ist, wenn man keine Lust auf langwierige Auseinandersetzungen ohne finanzielle Vorteile hat, sicher schneller umgesetzt.

Die juristische Gegenmaßnahme wird aber auch dann und wann angewendet - erfolgreich. Heise meldet: Framing eines Fotos verletzt Urheberrechte.

Ok, definiere "Hotlinking".

Einbinden von Objekten von fremden Servern in die eigene Internetpräsens oder in Foren/Boards u.ä.

Das ist genau das, was im o.a. Framing-Urteil als illegal bewertet wurde.

Das Einbinden eines extern gelagerten Bildes per <img> ist urheberrechtlich in meinen Augen problematisch, da es im Resultat identisch zu einer urheberrechtlich fraglos nicht gestatteten Kopie auf dem eigenen Server wirkt.

Die Heise-Meldung gibt mir Recht.

Müssen wir das jetzt noch weiter diskutieren?

- Sven Rautenberg

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