Sven Rautenberg: Rechtlicher Rahmen diverser Flash-Games

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Moin!

Ich bin zwar kein Jurist, aber das EINBETTEN von fremden Inhalten ohne Erlaubnis würde ich definitiv als verboten ansehen - egal was in der Wikipedia steht. Das dort zitierte Urteil bezieht sich nämlich wie bereits erwähnt auf Hyperlinks, was einen völlig anderen Sachverhalt darstellt.

Gut, ich lass mich da gerne überzeugen. Halten wir fest: Nicht Hotlinken, es sei denn der Webseitenbetreiber wünscht es ausdrücklich (und stellt z.B. Code zum Einbinden des Objekts auf die eigene Webseite bereit).

Grundlage der Aussagen in dem Wikipedia-Artikel ist die Textänderung der anonymen IP 84.144.76.178 vom 19. Januar 2007. Diese Änderung entspricht keinesfalls den Anforderungen eines neutralen Standpunkts, wie er in der Wikipedia gefordert wird (was schon nach kurzer Zeit auch bemängelt wurde). Die allzu tendentiösen Spitzen dieses Textes sind dann im Laufe der Zeit abgefeilt worden, übrig geblieben ist aber die durch nichts belegte Aussage, das Einbinden von urheberrechtlich geschützen Werken auf die eigene Seite wäre rechtlich unbedenklich - zumindest was das Urheberrecht angeht.

Ich halte die derzeitige Textversion für sehr bedenklich formuliert.

- Sven Rautenberg

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