ritschmanhard: Internetprovider - Vertragsrücktritt

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Hi mad!

Ist schon klar, aber im Callcenter wird dorch jeder Anruf getrackt. Reicht das nicht?

Glaubst du, dass du im Zweifelsfall Zugriff auf diese Daten erhältst? Die liegen doch bei deinem Gegner...

Es hat sich (zumindestens für mich) erwiesen, dass eine solche Kommunikation am Besten auf dem Postweg als Einschreiben (nur dann kannst du die Versendung belegen...) erfolgt.
Ansonsten ist auch die Kombination FAX & E-Mail vor Gericht schon als beweiskräftig anerkannt (FAX Protokoll aufheben!)

Wichtig ist: Kommuniziere ab jetzt nur noch schriftlich (zur Not auch per E-Mail); denn es kann auch noch was anderes lustiges passieren: Der Provider will dir seine Gebühren aufdrücken, OBWOHL der Zugang noch nicht funktioniert - es ist deshalb wichtig beweisen zu können, dass man auf die fehlende Nutzbarkeit hingewiesen hat (und deshalb nicht zahlt).

Über die Länge von "angemessenen Fristen" lässt sich wahrscheinlich trefflich streiten - genauso über "geringe Menge" und anderes; das kommt immer auf den Richter drauf an (Ermessensspielraum).

Grüsse,
Richard