Hi,
Mir wurde damals gesagt, ich hab 3 Monate Zeit um mir ne billigere WOhnmung zu suchen, sonst bekomme ich gar kein Geld mehr und kann auch nie mehr eins Beantragen. Die Wohnung war um ca. 20€ zu teuer.
Und selbst nachdem ich dem "Berater" das Ganze per Gesetzestext widerlegt habe, hat er mich als Lügner bezeichnet.
das Gesetz ist in diesem Punkt leider auch äußerst "schwammig":
"*in der Regel* jedoch längstens für sechs Monate" wird üblicher Weise so ausgelegt, dass eben 1/2 Jahr Zeit gegeben wird. Diese Formulierung lässt aber auch Spielraum nach oben und unten zu.
Unstrittig ist allerdings, dass danach die von der ARGE als angemessen definierten Unterkunftskosten zu zahlen sind.
freundliche Grüße
Ingo