Ingo Turski: Hartz IV, Weiterbildung

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Hi,

zum einen ist mir ein Fall bekannt, wo erst verspätet (5 Wochen) der halbjährliche Folgeantrag gestellt wurde, dieser aber kommentarlos als nahtlos übergehend interpretiert wurde.

dieser Fall dürfte aber schon einige Zeit zurückliegen. Seit langem (2006 oder 2007) ist es gesetzlich ganz klar geregelt und auch gerichtlich abgesegnet, dass ALG2 erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt wird. Früher war es bei Folgeanträgen in der Tat noch so, dass man im Zweifel lediglich nachweisen musste, in der Zwischenzeit bedürftig gewesen zu sein.

freundliche Grüße
Ingo