Hellihello,
zum einen ist mir ein Fall bekannt, wo erst verspätet (5 Wochen) der halbjährliche Folgeantrag gestellt wurde, dieser aber kommentarlos als nahtlos übergehend interpretiert wurde.
Zum zweiten grassiert auf Ämtern nicht zwangsläufig umfassendes Fachwissen. U.u. hilft Dir erst ein Rechtsanwalt, dass in der dortigen Abteilung die Angelegenheit von einer kundigeren / höhergestellten Person kontrolliert wird. Und u.U. weiß auch der Anwalt besser, wie das Recht anzuwenden ist und wie die Rechtslage ist. Es gibt glaube ich aber auch ein "h4-Forum". Beratungssscheine erhältst Du bei Gericht, schwieriger dürft eventuell sein, einen Anwalt zu finden, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat. Das kostet Dich nichts! Das geht auf Staatskosten. Nur den Papierkram musst Du erledigen (Antrag bei Gericht holen und abgeben). Dem Anwalt reicht es u.U., wenn du das Pamphlet erst nach dem Besuch einreichst.
Dank und Gruß,