Hallo,
du hast doch sicher einen Arbeitsvertrag entweder einen direkten mit dem Arbeitgeber oder einen Tarifarbeitsvertrag (über eine Gewerkschaft). Darin sollte dein Urlaubsanspruch mit oder ohne exakte Berücksichtigung deiner Arbeitszeit definiert sein. Auch pro-rata Regelungen (z.b. wenn du erst später im Jahr begonnen hast) sollten darin definiert sein. In meinen deutschen Arbeitsverträgen (in den schweizerischen/liechtensteinischen sowieso) war das Thema Urlaub immer klar definiert. Auf irgendwelche Milchmädchenrechnungen würde ich mich nicht einlassen.
Die Idee von Steffi, einfach "auf krank zu machen" halte ich für ungebührlich. Typisch deutsches Schmarotzerverhalten würde ich das nennen.
xpfreund's Argument dass sich der Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auf 20 reduziert, weil er vielleicht 4 Samstage im Jahr arbeiten muss, ist auch nicht gerade plausibel. Samstage gibt es nicht am Stück und er er/behält ja trotzdem 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.
Ciao, Frank