Moin!
xpfreund's Argument dass sich der Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auf 20 reduziert, weil er vielleicht 4 Samstage im Jahr arbeiten muss, ist auch nicht gerade plausibel. Samstage gibt es nicht am Stück und er er/behält ja trotzdem 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.
Ciao, Frank
Tja die Firma arbeitet aber nur Montags bis freitags, allerdings steht das so im Ausbildungsgesetz verankert.
Das hat mit dem Ausbildungsgesetz nicht viel zu tun, entscheidend ist die Wortwahl. "Werktage" umfassen nun mal die Wochentage von Montag bis Samstag (übrigens auch auf Verkehrsschildern). Das heißt übersetzt: Wenn du vier Wochen Urlaub machen willst, kostet dich das genau 24 Werktage Urlaub (von Mo bis Sa), den Sonntag gibts "kostenlos" obendrauf. Ausfallende "Arbeitstage" deiner Arbeitswoche sind dann aber nur 20 Tage (von Mo bis Fr).
Insofern ist die Rechnung deines Chefs also korrekt. Du kriegst so (24 Werktage) oder so (20 Arbeitstage) genau 4 Wochen Urlaub.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."