Moin!
lt. Arbeitsvertrag steht bei mir 22,5 Stunden Woche und Urlaubsanspruch 17 Tage. Ist das korrekt?
Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Dir 24 _Werktage_ Urlaub zur Verfügung. Da Du 4,5 Tage / Woche arbeitest und keine 6 Tage (Montag - Samstag = Werktag) stünden Dir damit rein rechnerisch 24 / 6 * 4.5 = 18 Tage Urlaub zu. Allerdings: Ich habe KEINE Ahnung, ob da nicht noch irgend welche Sonderregelungen greifen.
Die Urlaubsberechnung von Teilzeitmitarbeitern richtet sich zuerst nach der Urlaubsgewährung von Vollzeitmitarbeitern. Wenn der Vollzeitmitarbeiter 5 Tage die Woche arbeitet und 25 Tage Urlaub kriegt, dann erhält ein Teilzeitmitarbeiter anteilig auf diesen Wert Urlaub. Halbe Arbeitstage von Teilzeitmitarbeitern werden zu ganzen Arbeitstagen aufgerundet.
Allerdings kann ein geltender Tarifvertrag auch abweichende Regelungen enthalten.
Das Bundesurlaubsgesetz greift nur als Minimumgarantie.
Siehe z.B. auch http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp - oder diverse sonstige Google-Ergebnisse unter "Urlaubsanspruch Teilzeit".
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."