Texter mit x: Muster-AGB/Nutzungsbedingungen für Gemälde-Bilder

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Dass man in den AGB für den HOCHLADENDEN (Abkommen zwischen Betreiber und Hochladenden) festhält, dass der Betreiber bis auf Widerrif das Recht erhält die hochgeladenen Bilder zu veröffentlichen ist ein essentiellen Bestandteil dieser "Geschäftsbeziehung". Hätte er dieses Recht nicht dürfte der Betreiber die Bilder nicht veröffentlichen - also wäre es ratsam es dem Betreib er explizit zuzusichern.

Wozu? Lade ich was hoch, daß ich auch hohladen darf, erteile ich dem Betreiber konkludent ein Nutzungsrecht. Lade ich was hoch, was ich nicht hochladen darf, ändert es auch nichts, wenn ich explizit zusichere, ich hätte das Recht dazu.