Alex: Muster-AGB/Nutzungsbedingungen für Gemälde-Bilder

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Mich würde echt mal interessieren wo du dein Fachwissen her hast. Jursit bist du wohl kaum. Zumindest kein erfolgreicher, nach deiner Textauffassungsgabe zu urteilen.

Du meinst, das es in Deutschland kein Copyright gibt? Oder das eine Distanzierung als Seitenbetreiber von dem Inhalt der Seite keine Wirkung hat?

Ich habe geschrieben, dass ein Copyright vermerk nett wäre aber nicht nötig ist. Damit drückt sich die rechtliche irrelevanz ja wohl aus oder? Da es im Netz gängige Praxis ist vieles auf Englsich auszudrücken ist es nicht so abwegig hier von "Copyright" zu sprechen. Den Hineweis würde ich anführen, dass meinen Besuchern klar ist, dass es nicht meine Bilder sind sondern die eines Anderen. (So weis er zB, dass er sich gar nicht bei mir melden muss wenn er die Erlaubnis will ein Bild nutzen zu dürfen...)

Jetzt zur Distanzierung.
Wenn du sagst, dass sich der Betreiber nicht von Inhalten distanzieren kann, dann schwebt dir ein Disclaimer in dem das LG Hamburg zitiert wird im Kopf herum - habe ich recht?
Mit so einer Distanzierung haben wir es heir nicht zu tun. In unserem Beispiel hier wird lediglich verdeutlicht, dass das Bild nicht vom Betreiber zur Verfügung gestellt wurd sondern von einem Dritten. Der Dritte hat alle Rechte am Bild und der Dritte Haftet auch für eventuelle straf- oder zivilrechtlichen Folgen die der Upload/die Anzeige haben kann.
Dazu muss eben nur klar erkennbar sein, dass das Bild nicht vom Seitenbetreiber stammt.
Hier macht sich der Betreiber dann nur durch Unterlassen strafbar/haftbar. Hat er nämlich Kenntnis der Rechtsverletzung die durch ein Bild entsteht muss er es sofort löschen. Er kann auch haften, wenn er zu langsam oder gar nicht auf einen Hinweis reagiert bzw wohla uch dann wenn er nicht dazu beitragen kann die Identität des Hochladenden preiszugeben. (Achtung: Hier müssen die Regeln des Datenschutzes beachtet werden!)

Ich habe das ganze ncohmal nachgelesen und kann jetzt auch meine Vermutung bejahen, dass heibei auch kein Vertrag zwischen Betrachter und Betreiber bestehen muss. Solange der Betreiber sich die Bilder nciht zueigen macht muss er nciht unbedingt haften.

Der Threadstarter hat geschrieben, dass er die Bilder vorher prüft bevor sie freigeschalten werden. Hierbei muss er natürlich vorsichtig sein ansonnsten ist er sofort in der Haftung.

Dann solltest du einfach nochmal in den entsprechenden Infoquellen nachlesen.
So ein Träumer, wie du es bist, ist ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. Blauäugig ist ja schön, aber du dürftest es ein wenig übertreiben.

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Danke für die Komplimente;)
Mit diesen Abmahnanwäten häte ich eine riesen Freude...

Aber sicher. Da du absolut gar keine Ahnung zum Thema haben musst, reicht dir dieses natürlich aus, um hier zu posten. Ich weiss nicht, wieviel Ahnung du vom Thema hast, bisher hast du nichts geschrieben, was auf Wissen von deiner Seite schliessen lässt. Und bevor du weiter von Thema zu Thema springst, nur weil dir die Argumente ausgehen, sollten wir es lieber gut sein lassen.

Es ist wohl verständlich, dass ich hier keine ausführliche Rechtsberatung gebe sondern nur einige Hinweise, was man eventuell beachten sollte. Auch klar, dass ich da auch mal Hinweise auf andere Themen (zB Impressumspflicht, Copyright Hinweis aus nettigkeit, ...) gebe.