Hallo,
ich lese da raus, dass du auf das Problem der Geschäftsfähigkeit ansprechen willst. Das hat hier in der Diskussion sicher nichts verloren, aufjedenfall ist meine Antwort deshalb nicht falsch.
Klar kann mangelde Geschäftsfähigkeit Peobleme auslösen - keine Frage. Aber das gilt online sowie offline für jeden Gewerbetreibenden, dass er immer eine gewisse unsicherheit hat...
Wieso er das Kind mit süßigkeiten bestechen sollte weis ich nicht? Erklär den Gedankengang mal bitte.
- Um ihm das Mandat zu erteilen wohl eher nicht. Da hätte das Kind zum einen Keinen grund zu wenn es selbst etwas merkwürdiges reinschfreibt und außerdem wird das Kind wohl kaum einen Anwalt beauftragen können wenn es noch nichtmal Deliktsfähig und Geschäftsfähig ist. (Hier kann der Seitenbetreiber den über 14 jährigen übrigens aus deliktischer Haftung in Regress nehmen, mal so am Rande...)
- Wenn der Abmahnanwalt das Kind besticht nur, dass es etwas rechtswidirges auf die Seite stellt haftet eben der Anwalt...
Also erklär doch mal bitte...