Hi,
(Und dabei haette man dann u.a. auch die Vermeidung redundanter (Text-)Information im Auge, wuerde ich behaupten wollen. Wenn ich ueber Jahre woechentlich Geschaefte mit dir mache, dann muss ich nicht in jedem Datensatz die Info, dass du in der Hauptstrasse 4711 in SELFEntenhausen wohnst, in Textform in jedem Datensatz ablegen.)
Das sehen die Vorschriften für ordnungsgemäße Rechnungslegung/Buchführung und die daraus abgeleiteten Bestimmungen für die elektronische Dokument-Archivierung anders. Jedes Dokument muss in sich abgeschlossen und vollständig sein.
Zwischen der Datenhaltung im System und Dokumentarchivierung sollten wir hier trennen. Andernfalls wuerde, bei deiner Argumentation, selbst SAP mit seinen Produkten diese Anforderungen nicht einhalten :-)
MfG ChrisB